Absicherung von Schwerlastfahrzeugen und Kraftomnibussen im BAB-Bereich

Unser Gastautor Polizeihauptkommissar Christoph Becker informiert über die richtige Absicherung von Schwerlastfahrzeugen und Kraftomnibussen im BAB-Bereich.
 
 

Die Gefahr lauert auf dem Seitenstreifen

Täglich müssen Reparaturen oder Reifenwechsel an liegengebliebenen Fahrzeugen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs auf den Seitenstreifen der Bundesautobahnen durchgeführt werden. Solche Arbeiten sind gefährlich, weil sie meistens im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs ausgeführt werden müssen. Auch wenn sich die große Mehrheit der sich einer Gefahrenstelle annähernden Verkehrsteilnehmer richtig bzw. für die dort Beschäftigten unkritisch verhält, so können doch die Kraftfahrzeugführer, die unkonzentriert, übermüdet oder in der diffizilen Verkehrssituation überfordert sind, zur tödlichen Gefahr werden. Daher ist es für denjenigen, der solche Arbeiten durchführt, überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern.
 
 

Die Straßenverkehrsordnung schreibt zwingend vor

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in mindestens 100 m Entfernung.

Vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreieck (e) und Warnleuchte (n) sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge. Im Rahmen der Arbeiten an dem liegengebliebenen Fahrzeug, dürfen die Fahrbahnen nicht betreten werden. Ist dies erforderlich, setzen Sie sich unbedingt mit der Polizei in Verbindung.

Nutzen Sie hierfür den Notruf 110.

Die selbstständige Sperrung von Fahrstreifen – oder auch nur von Teilen der Fahrbahn – ist verboten!
 
 

Autobahnmeisterei oder Polizei?

Grundsätzlich sind die Autobahnmeistereien zuständig für die Absicherung von Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen der BAB. Wenn Sie eine besondere Gefahr erkennen (kein Seitenstreifen, hineinragendes Fahrzeug in die Fahrbahn o. ä.), setzen Sie sich unverzüglich mit der Polizei in Verbindung. Gleiches gilt auch, wenn Sie Zweifel haben, ob die reine Absicherung der Gefahrenstelle ausreichend ist. Benötigen Sie eine Absicherung durch die Autobahnmeistereien oder Unterstützung durch die Polizei sind folgende Angaben von großer Wichtigkeit:

  • Standort: BAB, ca. Strecken-km, Fahrtrichtung,
  • Beschreibung der Gefahrenstelle,
  • Beschreibung des Fahrzeugs,
  • Fahrzeug ragt in die Fahrbahn,
  • Fahrzeug- oder Reifenteile liegen noch auf der Fahrbahn,
  • Wo und welche Arbeiten werden am Fahrzeug erforderlich sein

Hat sich nach der Anforderung von Autobahnmeisterei oder/und Polizei die Absicherung der Gefahrenstelle zwischenzeitlich erledigt, müssen beide auch hierüber wieder informiert werden.
 
 

Kostenübernahme für die Absicherung einer Gefahrenstelle

Der Bundesgerichtshof hat am 28. September 2011 (Az. IV ZR 294/10) entschieden, dass die Sicherung eines LKW nach einer Panne durch den Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherer zu erstatten ist. Die Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Absicherung gesetzlich notwendig ist. Dies ist z. B. bei Lastwagen, die auf Autobahnen liegengeblieben sind und eine Gefährdung des fließenden Verkehrs darstellen, der Fall.
 
 

Ort und Lage der Pannenstelle

Hier muss berücksichtigt werden, ob sich die Pannenstelle auf einer zwei- oder dreispurigen Autobahn mit oder ohne Seitenstreifen befindet. Stehe ich eventuell in einer Anschlussstelle, einem Autobahnkreuz oder einer Baustelle?
 
 
Einsatzstelle: Autobahn zweispurig mit Seitenstreifen

Der Lastzug steht mit einem Problem auf dem Seitenstreifen der Autobahn, ohne in die Fahrbahn zu ragen, rechts am Fahrbahnrand.

Vorschlag

Absicherung durch Autobahnmeisterei oder/und Benachrichtigung der Polizei
 
 
Einsatzstelle: Autobahn zweispurig mit Seitenstreifen

Der Lastzug steht mit einem Problem auf dem Seitenstreifen der Autobahn und ein Teil des Fahrzeugs steht direkt am Rand des rechten Fahrstreifens, bzw. ragt schon in die Fahrbahn oder / und der Arbeitsraum ragt in die Fahrbahn (z.B. Reifenwechsel links)

Vorschlag und dringende Empfehlung:

Absicherung durch Autobahnmeisterei und Benachrichtigung der Polizei
 
 
Einsatzstelle: Innerhalb einer Auf- oder Abfahrt

Der Lastzug steht mit einem Problem in einer Anschlussstelle oder einem Autobahnkreuz am rechten Fahrbahnrand.

Vorschlag und dringende Empfehlung:

Absicherung durch Autobahnmeisterei und Benachrichtigung der Polizei
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einsatzstelle: Autobahn zweispurig ohne Seitenstreifen

Der Lastzug steht mit einem Problem auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße.

Vorschlag und dringende Empfehlung:

Absicherung durch Autobahnmeisterei und Benachrichtigung der Polizei
 
 

Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Bleibt ein Kraftomnibus mit Fahrgästen aufgrund eines technischen Defektes auf dem Seitenstreifen der Autobahn liegen, hat dies eine besondere Brisanz. Grundsätzlich sollten alle Fahrgäste den KOM verlassen; sich rechts hinter die Leitplanke begeben und abseits der Fahrbahn warten. Sind die Fahrgäste jedoch aufgrund ihres Alters (Senioren/Kinder) oder ihrer körperlichen Verfassung hierzu nicht in der Lage, müssen sie im KOM verbleiben und das Eintreffen der Hilfskräfte abwarten. Befindet sich rechts neben der Leitplanke eine Lärmschutzwand oder beispielhaft eine tiefe Böschung, sollte der KOM nicht verlassen werden.

IMMER POLIZEI!

Gleichgültig ob ein gefahrloses Verlassen des KOM möglich ist oder alle Fahrgäste im KOM verbleiben müssen: Setzen Sie sich immer und sofort mit der Polizei (110) in Verbindung:

  • Standort: BAB, ca. Strecken-km, Fahrtrichtung Beschreibung der Gefahrenstelle
  • Bus mit Fahrgästen!

 
 

Reifen- und Fahrzeugteile auf der Fahrbahn

Bilden Fahrzeug- und oder Reifenteile eine Gefahrenstelle auf der Fahrbahn, ist die Polizei zwingend zu verständigen. Hierzu kann auch der Notruf 110 genutzt werden. Der nachfolgende Verkehr muss gewarnt werden.
 
 

Arbeitssicherheit

Nach den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft Verkehr, muss bei Instandsetzungsarbeiten und Abschlepp- oder Bergungsarbeiten auf öffentlichen Straßen im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Warnkleidung getragen werden. Der Unternehmer hat seine Fahrzeuge damit auszurüsten. (§§31,56 BGVD29)
 
 

Verhaltenshinweise

  1. Bremsen Sie bei einer (Reifen)-Panne nicht plötzlich scharf ab und beachten Sie immer auch den nachfolgenden Verkehr.
  2. Schalten Sie unverzüglich schon im Ausrollen die Warnblinkanlage ein. Wenn möglich, wechseln Sie auf den Seitenstreifen!
  3. Stellen Sie nun fest, dass Ihr Fahrzeug noch bedingt „fahrfähig“ ist, fahren Sie mit eingeschalteter Warnblinkanlage bis zum nächsten Rastplatz oder zur nächsten Autobahnausfahrt.
  4. Ein liegengebliebener LKW oder Kraftomnibus muss für alle Verkehrsteilnehmer gerade auf Autobahnen frühzeitig erkennbar sein. Zum Absichern der Gefahrenstelle, tragen Sie eine Warnweste, gehen mit aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr auf dem Standstreifen oder besser hinter der Schutzplanke entgegen.
  5. Stellen Sie das Dreieck in 100 Meter Entfernung und die Warnleuchte(n) in 50 Meter Entfernung auf. Orientieren Sie sich dabei an den Leitpfosten. Diese sind im Abstand von 50 m aufgestellt. Warten Sie nach der Absicherung hinter der Schutzplanke auf „Hilfe“.
  6. Bedenken Sie bei der Art und Weise der Absicherung Ihres Fahrzeug auch die Witterungsverhältnisse, den Straßenzustand und die eventuell einbrechende Dämmerung und Dunkelheit.

 
 

Verkehrsunfallprävention

Die für die Autobahnbereiche zuständige Verkehrssicherheitsberatung beim Polizeipräsidium Münster ist wie folgt erreichbar:

Polizeipräsidium Münster
Direktion Verkehr Verkehrsunfallprävention / Opferschutz 48153 Münster
Hammer Straße 234

PHK Christoph Becker
0251-275-1450
VSB.Muenster@polizei.nrw.de
 
 

Christoph Becker

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