Nachweispflicht für Fahrzeuglenker – das Polizeipräsidium informiert

Nachweispflicht für Fahrzeuglenker – das Polizeipräsidium informiert

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf eine Bescheinigung der Tätigkeiten im nationalen als auch internationalen Güter- und Personenverkehr verzichtet werden – Polizeihauptkommissar Christoph Becker erklärt die Details.

Wird ein Fahrzeug gelenkt, für dessen Führen eine Nachweispflicht nach den Sozialvorschriften im Straßenverkehr besteht, müssen für die vorausgegangenen 28 Kalendertage lückenlose Nachweise vorgelegt werden können.

Ist dies aufgrund einer Erkrankung, Urlaub oder wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufgehalten hat und daher den Fahrtenschreiber nicht bedienen konnte nicht möglich, werden diese Zeiten / Tätigkeiten bei Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes (Anhang I B der VO (EWG) Nr. 3821/85), bei dem manuelle Nachträge vorgenommen werden können, vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung auf der Fahrerkarte dokumentiert.

Bei Verwendung analoger Kontrollgeräte (Anhang I der VO (EWG) Nr. 3821/85) müssen manuelle Nachträge vor Fahrtantritt lesbar auf der Rückseite der nächsten im Anschluss an den berücksichtigungsfreien Zeitraum verwendeten Tachoscheibe vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für handschriftliche Nachweise nach § 1 Abs. 6 der FPersV (Tageskontrollblätter).

Eine „Bescheinigung von Tätigkeiten“ (in Papierform) muss dann im nationalen Verkehr (§ 20 Abs. 2a und 2b der Fahrpersonalverordnung) nicht mehr ausgestellt werden. Im grenzüberschreitenden, internationalen Straßenverkehr gilt die v.g. Regelung ab dem 2. März 2015 (gem. Art. 34 Abs. 3a und 3b i.V.m. Art. 48 der VO (EU) 165/2014 vom 4. Februar 2014).

Für den Fall, dass sich im Fahrzeug ein digitales Kontrollgerät der ersten Generation bis einschl. Dez. 2008 befindet, das ein manuelles Nachbuchen über mehrere Kalendertageszeiträume aufgrund der technischen Vorgaben nicht ermöglicht, wird empfohlen, weiterhin sowohl eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitzuführen.

Quelle Titelbild: Fotolia

Christoph Becker

2 Kommentare zu „Nachweispflicht für Fahrzeuglenker – das Polizeipräsidium informiert“

  1. Avatar-Foto

    Bitte um Aufnahme in Ihre Verteilerliste um Neuigkeiten im Bereich Sozialvorschriften und Ladungssicherung zu erhalten.
    Danke für Ihre Mühe

    Paul Spönlein

Kommentar schreiben zum Thema Barbara Brecht-Hadraschek Kommentieren abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich bestätige hiermit, daß ich die Datenschutzhinweise in der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meines Kommentars elektronisch erhoben und gespeichert werden.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@tis-gmbh.com widerrufen.


I herewith confirm that I have taken notice of the information in the Privacy Policy and I agree that my details and data will be collected and stored electronically to process my comment.
Note: You can revoke your consent at any time for the future by e-mail to contact@tis-gmbh.com

Verwandte Themen

Nach oben scrollen