Polizeihauptkommissar Christoph Becker, unser Experte für Verkehrsunfallprävention, zeigt, worauf man in der kalten und dunklen Jahreszeit besonders achten muss. Denn Nebel in den Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend verändern in der kalten Jahreszeit die Verkehrsverhältnisse zum Nachteil aller Verkehrsteilnehmer.
Schon Hermann Hesse erkannte in seinem Gedicht „Im Nebel“ die Problematik der feuchten Witterung im Spätherbst und schrieb:
„Nun, da der Nebel fällt, ist keiner mehr sichtbar.“
Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall muss der Sicherheitsabstand über den halben Tachoabstand hinaus deutlich vergrößert und die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug führt, muss dieses mit Winterreifen ausrüsten. Aber auch auf laubbedeckter Fahrbahn sollte man besonders achtsam fahren, weil die nassen Blätter die Bodenhaftung des Fahrzeugs beeinflussen und den Bremsweg verlängern können.
Richtige Beleuchtung ist das A und O
Vor Abfahrt sollte eine umfangreiche Kontrolle sämtlicher Beleuchtungseinrichtungen erfolgen. Dazu gehört natürlich auch, die Scheinwerfer vor Fahrtantritt und ggf. zwischenzeitlich zu säubern.
Anmerkung der Redaktion: Einen ausführlichen Artikel zum Thema Abfahrtskontrolle und eine kostenlose Checkliste finden Sie bereits in unserem Blog. Christoph Becker hat unsere Checkliste „Abfahrtskontrolle“ den Lesern seines Newsletters übrigens besonders ans Herz gelegt!
„Sehen und gesehen werden“. Das bedeutet auch, dass die Scheiben vor Abfahrt komplett frei gekratzt werden müssen. Ein „Guckloch“ reicht nicht aus. Die Wischerblätter sollten keine Schlieren ziehen und eine frostsichere, gefüllte Scheibenwaschanlage sollte selbst verständlich sein und unterliegt auch einer gesetzlichen Verpflichtung.
Dachlasten nicht vergessen
Schneeplatten und Eisbrocken, die von vorausfahrenden LKW herabfallen, stellen Jahr für Jahr aufs Neue eine große Gefahr und Herausforderung dar. Sie sind verpflichtet, vor der Abfahrt zu kontrollieren, ob sich Eis- oder Schneeplatten auf dem „Dach“ gebildet haben!