Die Winterreifenpflicht wurde neu geregelt. Gastautor Christoph Becker informiert.
Mit Kraftfahrzeugen darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden. Lkw über 3,5 t und Busse dürfen bei solchen Witterungsbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und spätestens ab dem 1. 7. 2020 der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sind.
Bußgelder
Für den Fahrer ist ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt vorgesehen. Werden andere behindert oder gar gefährdet oder kommt es zu einem Verkehrsunfall, erhöhen sich die Bußgelder. Auch den Fahrzeughalter erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 1 Punkt.
1 Kommentar zu „Winterreifenpflicht neu geregelt!“
Tatsächlich wusste ich noch nicht, wie das Bußgeld ausfällt und dass ein Punkt für einen Verstoß vorgesehen ist. Ich habe mir letztens meinen ersten Wagen gekauft und bald müsste ich mich um neue Winterreifen kümmern. Über das Wochenende suche ich mir dann einen erfahrenen Service für Reifenwechsel.