Das Unterschreiben auf elektronischen Geräten ist mittlerweile Usus – nicht nur im Speditionsbereich, sondern auch an Kassen von Supermärkten steht immer öfter ein Signaturpad zur Verfügung, das eine elektronische Unterschrift technisch möglich macht. Doch hat diese Unterschrift die gleiche rechtlich bindende Wirkung wie eine altmodische Unterschrift per Hand auf Papier? Und was bedeutet das für den elektronischen Ablieferbeleg?
Schon in gut sieben Jahren könnten erste autonom fahrende Autos über die Autobahnen rollen. Während die Entwickler technisch schnell Fortschritte machen, bestehen rechtlich noch viele Lücken.