5G-Cybersicherheit: Die EU hat es eilig

In Deutschland ist die erste Auktion für 5G-Frequenzen am Laufen. Fast gleichzeitig fordert die Europäische Kommission eine gemeinsame Abstimmung, um die Sicherheit des neuen Mobilfunkstandards zu gewährleisten.

Nach einer Einschätzung der Europäischen Kommission vom 26. März 2019 wird der neue Mobilfunkstandard 5G ein Schlüsselfaktor für die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Immerhin sollen nach Schätzungen der Kommission die Umsätze im Jahr 2025 bei 225 Mrd. Euro liegen. Ein Anteil der nicht zu unterschätzen sein dürfte.

Europa hinkt hinterher

Die wirtschaftlichen Aussichten für Europa klingen erst einmal gut. Es ist jedoch als bedauernswert zu betrachten, dass die bisherigen Bestrebungen der einzelnen Mitgliedstaaten auch Frequenzen für 5G freizugeben, eher kläglich verlaufen. Immerhin hat Deutschland jetzt begonnen, ein paar Frequenzen zu versteigern. Bei einem Blick auf den Weltmarkt wird aber deutlich, dass Amerika und weite Teile Asiens schon viel weiter vorn liegen. So begann T-Mobile in den USA bereits mit dem Ausbau den 5G-Netzes. In diesem Jahr soll es in 30 amerikanischen Städten mit dem neuen Standard losgehen. Für das kommende Jahr ist dann der landesweite Launch geplant. Davon sind die Staaten in Europa noch ein gutes Stück entfernt.

Sicherheit für 5G

Nichtsdestotrotz startet die EU zumindest schon mal eine Cybersicherheits-Initiative. So empfiehlt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene bis Ende Juni 2019 eine nationale Risikobewertung der 5G-Netzinfrastruktur abzuschließen. „Auf dieser Grundlage sollten die Mitgliedstaaten sodann die bestehenden Sicherheitsanforderungen an Netzbetreiber überarbeiten und Bedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit öffentlicher Netze, insbesondere bei der Erteilung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen in 5G-Bändern festlegen“, heißt es in dem Vorschlag. Darüber hinaus empfiehlt die EU-Kommission, dass „die Mitgliedstaaten Informationen untereinander austauschen und mit Unterstützung der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) bis zum 1. Oktober 2019 eine koordinierte Risikobewertung vornehmen sollten.“  Auf dieser Grundlage sollen die Mitgliedstaaten dann eine Reihe von Risikominderungsmaßnahmen vereinbaren, die auf nationaler Ebene eingesetzt werden können. Dies wären beispielsweise Zertifizierungsanforderungen, Tests und Kontrollen sowie die Benennung von Produkten oder Anbietern, die als potenziell unsicher gelten. Das klingt immerhin nach einem konkreten Rahmen für die Sicherheit von 5G. Es ist jedoch fraglich, ob die Mitgliedstaaten so schnell agieren können.

Die Europäische Kommission schlägt folgende Schritte vor:

  • Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Risikobewertungen bis zum 30. Juni 2019 abschließen und ihre erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf den neuesten Stand bringen. Die nationalen Risikobewertungen sollten der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit bis zum 15. Juli 2019 vorliegen.
  • Parallel dazu werden die Mitgliedstaaten und die Kommission ihre Koordinierungsarbeiten innerhalb der NIS-Kooperationsgruppe aufnehmen. Die ENISA wird ihren Bericht über die 5G-Bedrohungslage abschließen, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten dann bis zum 1. Oktober 2019 die EU-weite Risikobewertung vornehmen werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2019 sollte sich die NIS-Kooperationsgruppe dann auf Risikominderungsmaßnahmen einigen, mit denen auf die festgestellten Cybersicherheitsrisiken auf nationaler und EU-Ebene reagiert werden soll.
  • Sobald der kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete Rechtsakt zur Cybersicherheit in den kommenden Wochen in Kraft tritt, werden die Kommission und die ENISA den EU-weiten Zertifizierungsrahmen aufstellen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, mit der Kommission und der ENISA zusammenzuarbeiten, damit das Zertifizierungssystem für 5G-Netze und ‑Ausrüstungen vorrangig eingerichtet wird.
  • Bis zum 1. Oktober 2020 sollten die Mitgliedstaaten – in Zusammenarbeit mit der Kommission – die Auswirkungen dieser Empfehlung bewerten, um zu ermitteln, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Bei dieser Bewertung sollten die Ergebnisse der koordinierten europäischen Risikobewertung und die Wirksamkeit des Instrumentariums berücksichtigt werden.

Quelle: Europäische Kommission

Mehr zum Thema im Telematics Magazine:

Die 5G-Auktion hat begonnen

Kritik an 5G reißt nicht ab

Harsche Kritik an Parameter für 5G

5G: Hochautomatisiertes Fahren braucht schnelle Netze 

 

 

Ralf Johanning

Ralf Johanning ist studierter Politikwissenschaftler und freier Journalist. Seit über zehn Jahren berichtet er über die Transport- und Logistikbranche. Zu den Schwerpunkten gehören Themen wie Telematik, Software und ITK. Der ausgebildete Redakteur, Ressortleiter und Pressereferent hat im Jahr 2006 mit seiner Partnerin Ann-Christin Wimber das Redaktionsbüro Alte Schule gegründet.

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich bestätige hiermit, daß ich die Datenschutzhinweise in der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meines Kommentars elektronisch erhoben und gespeichert werden.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@tis-gmbh.com widerrufen.


I herewith confirm that I have taken notice of the information in the Privacy Policy and I agree that my details and data will be collected and stored electronically to process my comment.
Note: You can revoke your consent at any time for the future by e-mail to contact@tis-gmbh.com

Verwandte Themen

Nach oben scrollen