Abfahrtskontrolle: Das müssen Sie beachten (mit Checkliste)

Abfahrtskontrolle

Eine Abfahrtskontrolle ist für einen LKW-Fahrer nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine gute Voraussetzung für eine stress- und pannenfreie Fahrt. Wir haben Ihnen deshalb alle wesentliche Fakten und Dokumente zusammengestellt, die Ihnen die regelkonforme Prüfung Ihres Fahrzeuges erleichtern.

Kontrollzeit ist Arbeitszeit

Nachdem ein lückenloser Nachweis der Fahrertätigkeit ganz entscheidend ist, muss der erste Schritt vor dem Kontrollgang um das Fahrzeug das Ausfüllen und Einlegen der Diagrammscheibe bzw. das Einstecken der Fahrerkarte sein. Denn beginnt der Tag sofort mit der Lenkzeit, gehen deutsche Kontrollbeamte davon aus, dass KEINE Abfahrtkontrolle durchgeführt wurde. Sorgfältig ausgeführt, rechnen Fachleute mit ca. 15 Minuten für die Abfahrtskontrolle.  Diese Zeit muss also vor der Fahrt eingeplant werden.

Geregelt wird diese „Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ durch den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz“ (BGG 915).

Abfahrtskontrolle – das muss u.a. geprüft werden:

  • Kontrollen Front und Motorraum: Licht, Spiegel, Scheibenwischer, Windschutzscheibe, Motorhaube, Motorraum, Kühler
  • Kontrollen seitlich: Licht, Einstieg, Seitenscheiben, Räder, Batterien, Tank, Luftfilter, Plane, Anhänger
  • Kontrollen hinten: Licht, Kennzeichen, Plaketten
  • Kontrollen im Fahrerhaus: Licht, Lenkspiel, Vorderräder, Druckmanometer, Heizung, Warnleuchte, Bedienungseinrichtung Kraftstoff
  • Zusätzliche Kontrollen: Druckluftbremse, Sitz, Pedalprüfung, Rückspiegel, Armaturenbrett, Fußraum, Zubehör/Ausrüstung, Schaublatt, Fahrerkarte, Dokumente, Unterlagen, Fitness, Fahrtüchtigkeit, Bremstest

Anm.: Die Liste wurde auf Leserwunsch aktualisiert und um einige Inhalte ergänzt.

Die aktuelle Liste finden Sie hier: Checkliste Abfahrtskontrolle

Auf Leserwunsch bieten wir inzwischen auch eine kostenlose Checkliste für die Abfahrtskontrolle bei Personenbussen zum Download an.


 

Software-Modul „Abfahrtskontrolle“ in TISLOG

Abfahrtkontrolle in der TISLOG Logistik-SoftwareDas Software-Modul „Abfahrtkontrolle“ von TISLOG ersetzt übrigens die Papierdokumentation der regelmäßig durchgeführten Kontrollen komplett – und entlastet damit sowohl den Fahrer beim Erstellen als auch den Arbeitgeber in seiner Überwachungspflicht erheblich.

Wir passen die Checkpunkte dabei an Ihre Kontrollpraxis an, so dass Ihre Fahrer ganz bequem die gewohnten Überprüfungen absolvieren und dokumentieren können, mit der Sicherheit, dass nichts vergessen wird. Wir empfehlen dabei, die Reihenfolge der Checkpunkte einem Rundgang ums Fahrzeug nachzuempfinden, was der Empfehlung aus dem Fahrerhandbuch „Berufskraftfahrer unterwegs“ der BG Verkehr entspricht.

Hier haben wir für Sie ein Formular Fahrerbestätigung für den Arbeitgeber zum kostenlosen Download hinterlegt.

Einen Überblick über das TISLOG-Modul „Abfahrtskontrolle gibt Ihnen dieses PDF-Dokument.

Quelle Titelbild: Fotolia

TIS GmbH

Neben der Entwicklung von Software für das mobile Auftragsmanagement konzentriert sich die TIS GmbH auf das Design und die Implementierung kundenspezifischer Telematiklösungen. Seit über zwei Jahrzehnten beteiligt sich das Unternehmen aktiv an der Weiterentwicklung der mobilen Datenkommunikation und Logistik.

49 Kommentare zu „Abfahrtskontrolle: Das müssen Sie beachten (mit Checkliste)“

  1. Pingback: Departure Control: Things to consider

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    Habe mal eine kurze Frage .: Heißen die Unfallmerkblätter nicht schriftliche Weisungen ? Wenn wäre es nicht schlecht diese auf eurer Abfahrtskontrolle ( Checkliste ) zu ändern

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    Guten Tag

    Ich muss schon etwas schmunzeln bei der Zeitangabe von 15 Minuten für eine Abfahrtskontrolle für einen Lkw welchen man jeden Tag benutzt.
    Da ist ja die DEKRA bei der Hauptuntersuchung schneller.
    In der heutigen Zeit wo man beim Zündung einschalten schon die meisten und leider auch unsinnigsten Infos bekommt, ist der grösste Teil der Kontrolle schon erledigt.
    Am schlimmsten ist aber das die meisten Kraftfahrer gar nicht richtig wissen was wann wie es sein muss. Weil sie keine Ahnung haben von der Technik welche sie bedienen. Die können zum großen Teil nicht mal eine Glühlampe wechseln.
    Mit freundlichen Grüßen Th.Gallasch

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      Hallo Herr Gallasch,
      15 Minuten Arbeitszeit für die Abfahrtkontrolle ermöglicht eine intensive Kontrolle. Wenn man sich anschaut, was hier an Tipps für die Abfahrtkontrolle angegeben wird, dann ist das wahrscheinlich nicht in wenigen Minuten möglich. Natürlich ist es ein Unterschied, ob man täglich mit einem anderen LKW seine Arbeit verrichtet, oder nur sein eigenes Fahrzeug fährt. Letztlich liegt es in der Verantwortung des Fahrers und seines Arbeitgebers, wie sorgfältig und vollständig die Abfahrtkontrolle durchgeführt wird. Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit sollte hier möglichst nicht nachlässig verfahren werden.
      Mit freundliche Grüße
      Peter Int-Veen

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    Guten Tag,
    eine Frage für die elektronische Abarbeitung der Abfahrtskontrolle.
    Muss diese vom Fahrer nach Erledigung unterschrieben werden?
    Vielen Dank für die Beantwortung.
    Beste Grüße
    C. Schöne

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      Guten Tag Herr Schöne,
      das wird letztlich so konfiguriert, wie es vom jeweiligen Kunden benötigt/gewünscht wird. Eine unserer Stärken ist die individuelle Abbildung der Kundenprozesse. Wenn Sie mehr Infos brauchen, dann melden Sie sich gerne bei uns.
      Beste Grüße
      Peter Int-Veen

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    Hallo,

    muss bei kommunalen LKW, bei denen keine Karte gesteckt werden muss, ein Schriftlicher Nachweis über eine Abfahrtskontrolle geführt werden?

    Gruß,
    Hans Schmidt

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      Hallo Herr Schmidt,
      der §23 STVO gilt für alle Fahrzeuge und verpflichtet den Fahrer, der dafür zu sorgen hat, dass sein Fahrzeug nebst Ladung verkehrssicher ist. Gerne hier nochmal die Tipps nachlesen.

      Auch die Berufsgenossenschaft Verkehr schreibt entsprechende Überprüfungen vor, siehe DGUV Grundsatz 314-002 .

      Werden bei Kontrollen auf der Straße durch die Polizei Mängel festgestellt, ist es letztlich Sache des Fahrers nachzuweisen, dass er die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dazu ist die ausgefüllte Checkliste hervorragend geeignet.

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    Bezüglich der Art und Weise wie eine Abfahrtskontrolle durchgeführt werden muss (die Betonung liegt auf muss!!) sind schon eine Vielzahl von Aussagen getroffen worden, die manchmal den Sinn und Zweck verfehlen. Erschreckend hierbei ist, das diese Aussagen auch von Behörden stammen, die mit der Ahndung von Verstößen u.a. gegen das Fahrpersonalrecht zu tun haben stammen. So wurde mir auf Rückfrage von einem Regierungspräsidium mitgeteilt, das bei dem heutigen technischen Stand der Fahrzeuge eine Abfahrtskontrolle nur einige Minuten in Anspruch zu nehmen braucht, da der Fahrer ja eventuelle Störungen ja auf seinem Display angezeigt bekommt. Diese Aussage ist m.E. nicht nur fahrlässig sondern sträflich und setzt beim Eintritt eines Schadensfalles nicht nur den Fahrer sondern auch den Verantwortlichen der jeweiligen Behörde (§ 831 BGB) einer nicht unerheblichen Regressforderung aus. Es wäre mir neu, wenn z.Bsp. eine Ladungssicherung, ein äußerer Schaden am Reifen u.a. dem Fahrer durch den Display angezeigt wird.
    Der Aussage eines Polizeibeamten “ die Abfahrtskontrolle sollte so lange dauern, wie wir brauchen um ein Fahrzeug auf seine Sicherheit zu kontrollieren“ kann ich nur zustimmen. Wegen der einzelnen Kontrollpunkte möchte ich auf eine Ausarbeitung der Polizei Münster verweisen. Letztendlich möchte ich noch auf einen wichtigen Punkt bei der Abfahrtskontrolle hinweisen: Bremsprobe!!!! Zwar ist nach obergerichtlicher Meinung kein LKW Fahrer verpflichtet, die Bremsscheiben auf Wärmerisse hin zu untersuchen, eine Funktionsüberprüfung der Bremsen mittels einer Fahrbremsung ist allerdings nötig (siehe auch Entscheidung des BGH aao.)

    Günther Bonkosch
    Fachreferent für Arbeits-, Fahrpersonal- und Sozialrecht
    -Studiengruppe Recht & Logistik –
    63674 Altenstadt
    Wölfershecke 6
    (49)6047-343253
    webmaster@guenterbonkoschrechtundlogistik.de

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      danke für die ausführliche Stellungnahme. Wir verweisen bei dedizierten Rückfragen auch an die Verkehrspolizei Münster. Mit unseren Softwarelösungen ermöglichen wir dem Fahrer, die DOKUMENTATION der Abfahrtkontrolle so effizient und komfortabel wie möglich zu gestalten. Das ändert aber nichts an der benötigten Zeit für die DURCHFÜHRUNG der Kontrolle.

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    Guten Tag
    Ich habe mal.eine Frage zur Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung.
    Bei uns auf dem Firmengelände gilt die Stvo und es wurde gesagt das das Lager keine Ladungssicherung machen muss. 🤔
    (Fahrzeuge werden geladen)
    Beim abstellen der Fahrezeuge werden sie vom Ladeplatz zu einem Parkplatz gefahren (Gleiches Firmengelände).
    Da ich eine Abfahrtskontrolle machen muss und ich gesagt bei einem Bremsvorgang oder bei der Anfahrt würde mir alles umfallen bekamm ich die Antwort “ langsam Los fahren und langsam Bremsen “
    Das es ein Firmengelände ist würde diese Abfahrtkontrolle nicht gelten .
    Meines wissen darf ich ohne Kontrolle keine fährt machen oder?
    Nun bin ich auf der Suche nach einen Text /Paragrafen Oder ähnlichen wo dieses verankert ist .
    Kann mir einer helfen?

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      Guten Abend,
      hier können wir nicht konkret weiterhelfen, nur ein paar begleitende Überlegungen anstellen.
      Zum Einen schreiben Sie, dass die STVO auf dem Firmengelände gilt. Dann sollte auch der §23 STVO gelten, der den Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen hat, dass sein Fahrzeug nebst Ladung verkehrssicher ist?!?
      Zum Anderen sollten Sie sich fragen, was Ihre Berufsgenossenschaft dazu sagt.

      Und fragen Sie sich, wer haftbar gemacht wird, wenn ein Schaden während des Rangierens passiert – womöglich aufgrund eines Fahrzeugdefektes, den man bei einer Abfahrtkontrolle hätte entdecken können?

      Rechtsberatung können und wollen wir nicht leisten. Falls Sie es genau wissen wollen, dann fragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft und bei Ihrer Betriebshaftpflichversicherung nach – gegebenenfalls auch bei der Verkehrspolizei in Münster.

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      Dann soll sich der Verantwortliche mal die oberlandesgerichtlichen Entscheidungen zur Verantwortlichkeit hinsichtlich Ladungsicherung anschauen. Jeder an der Verladung Beteiligte ist verantwortlich. Dies Auffassung der OLG`s (Stuttgart, Düsseldorf, Celle u.a.) wurde letztendlich auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.(Rechtsweg: AG – OLG BVerfG)
      Für weitere Fragen steht der Absender gerne zur verfügung

      Günther Bonkosch
      Fachreferent für Arbeits,- Fahrpersonal- und Sozialrecht
      -Studiengruppe Recht & Logistik –
      Wölfershecke 6
      63674 Altenstadt
      (49)6047-343253
      webmaster@guenterbonkoschrechtundlogistik.de

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    Lkw abfahrkontrole habe ich bestanden aber pratich habe ich nicht bestanden wie lange gültig ist das wenn ich nach 10 monate pratich machen müss ich abfahrkontrole nochmal machen danküschön

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      Hier gibt es bei Ihnen ein Missverständnis! Die hier beschriebene LKW-Abfahrtskontrolle hat nichts mit irgend einer Ausbildung oder Prüfung zu tun! Es geht um die tägliche Kontrolle, ob der LKW fahrbereit ist oder nicht. Dazu kann die Checkliste benutzt werden.

  9. Pingback: Neue Android-App von der TIS GmbH für LKW-Fahrer zur digitalen Abfahrtskontrolle

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      Ein Bußgeld mit einem fixen Euro-Betrag für eine fehlende oder nicht vollständige Abfahrtskontrolle gibt es meines Wissens nicht. Wenn Sie es genau wissen wollen, dann sollten Sie die Verkehrspolizei oder die BAG fragen.

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    Ich bin mit einem 7,5 Tonner LKW ohne Anhänger im Fernverkehr unterwegs. Das Fahrzeug wird ausschließlich nur von mir gefahren. Ich brauche für eine Abfahrtskontrolle 5 Minuten. Laut eines Beamten der BAG sollte das für meinen KLEINEN ausreichend sein.

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    Guten Abend,
    Ich habe ein großes Problem
    Mein Chef benützt das Tom Tom Telematic System und daraus wird eine totale Überwachung.
    Bei Arbeitsbegin bis zu 10 min.späteren Abfahrt bekommen wir eine Nachricht auf das Gerät. „Es ist jetzt 7. 07 Uhr,warum ist das Fahrzeug nicht auf der Straße?“
    Abfahrtskontrollen sind in seinen Augen „ein totaler Quatsch“. Arbeitsbegin 7 Uhr=7 Abfahrt !!!???
    Dadurch mache ich mich strafbar.
    Bitte um Hilfe

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      Guten Abend, das ist eine missliche Situation für Sie. Aber wir können Ihnen da auch nicht wirklich helfen.
      Die Polizei darf jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen. Ist keine Arbeitszeit von 5-15 Minuten vor Fahrtbeginn zu sehen, dann haben Sie ein Problem.
      Kommt es zu einem Unfall, prüft auch die BG nach, ob eine Abfahrtskontrolle gemacht wurde.

      Zunächst stehen bei Polizeikontrollen immer erstmal der Fahrer und das Fahrzeug im Fokus der Kontrolle. Sollte es aber Anzeichen geben, dass der Halter seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann das Konsequenzen für den Fuhrparkverantwortlichen haben (OWiG – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 9 Abs. 2).

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    Es sei es passiert etwas und es kommt heraus das noch nie Abfahrtskontrollen durchgeführt wurden.
    Dann hab nicht nur ich ein Problem ,sondern auch meine Kollegen.
    Dann gibt es nur zwei möglichkeiten, entweder Selbstanzeige, oder gegen den Vorgesetzten, oder aber suche eines neuen Arbeitsplatzes.
    Was schlagen Sie mir vor um das Problem zu lösen?
    Danke für die Antwort

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    Günther Bonkosch

    Der Auffassung des Vorgesetzten, das eine Abfahrtskontrolle „Quatsch“ und deshalb nicht notwendig sei, kann mit einem unlängst ergangenen Urteil des AG Köln entgegengetreten werden. Hier ging es zwar um mehrfache Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, aber die Meinung des Gerichtes kann 1 zu 1 auf die Vorschriften über die Notwendigkeit einer Abfahrtskontrolle umgesetzt werden. Im vorliegenden Fall wurde der Firmenchef zu einer Geldbuße in Höhe von 19.000 Euro verurteilt, weil er nicht für die „ordnungsgemäße“ Umsetzung der entsprechenden Vorschriften gesorgt hatte (Organisationsverschulden nach § 130 OwiG; Geldbuße bis zu 1.000 000 Euro!!!!!)Wenn er also dem Fahrer keine Möglichkeit einräumt eine Abfahrtskontrolle einräumt, ihm dies eigentlich sogar untersagt, handelt er m.E. sogar vorsätzlich was zu einer wesentlich höheren Geldbuße als o.a. (hier war „Fahrlässigkeit“ angenommen. Sollte es sogar infolge einer nicht durchgeführter Abfahrtskontrolle zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommen erfolgt zwingend eine Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft. Es wird empfohlen, hier diesbezüglich mal den zuständigen technischen Aufsichtsbeamten der zuständigen Berufsgenossenschaft zu kontaktieren.

  14. Avatar-Foto

    Guten Tag
    Muß ich bei der Abfahrtskontrolle unbedingt meine Fahrerkarte stecken oder reicht da ein Nachtrag.
    Ich geh immer erst um das Fahrzeug und mach eine Kontrolle und stecke dann meine Karte und mache den Nachtrag.

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      Es ist vor allem wichtig, dass die Abfahrtskontrolle gemacht wird und die Zeit für die Kontrolle korrekt auf der Fahrerkarte eingetragen wird. Aus unserer Sicht sollte dafür auch die Eintragung per Nachtrag in Ordnung sein, aber wir sind keine Kontrollbehörde. Im Zweifelsfall dort nachfragen.

    1. Avatar-Foto

      Hallo Matthias,
      hier geht es eigentlich um LKW, nicht um PKW. Trotzdem eine kurze Antwort: Verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist zunächst einmal das Unternehmen. Der Firmenwagen ist auch ein Arbeitsplatz! Deshalb gelten hier auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (UVV). Der Arbeitgeber kann einen Teil seiner Verantwortung an die Fahrer der Firmenwagen delegieren. Deshalb ist -vereinfacht gesagt- sowohl der Arbeitgeber (hier der Fuhrparkverantwortliche), als auch der Arbeitnehmer als Fahrer des Firmenwagens für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Sinnvoll aus unserer Sicht ist deshalb eine firmeninterne Richtlinie für Firmenwagen.

      Hier finden Sie einen weiterführenden Artikel zu diesem Thema

  15. Avatar-Foto

    Hallo,

    wie lange muss eine Abfahrtskontrolle aufbewahrt werden? Gilt hier eine Aufbewahrungspflicht von Monaten oder Jahren?

    Gruß
    Fabian on Tour auf der A1

  16. Avatar-Foto

    Vielen Dank für ihren Artikel zum Thema Abfahrtskontrolle. Es ist unglaublich hilfreich so eine Checkliste wie die von ihnen zu haben, da man sonst vieles einfach vergisst. Was uns als LKW-Fahrer auch sehr hilft ist eine Tankkarte für LKW, die hat mir mein Cousin letztens besorgt.

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      Hallo Herr Löhrmann,
      es freut mich, wenn unsere Checkliste hilfreich ist. Vielleicht ist ja unsere kostenlose App „LKW-Abfahrtskontrolle“ auch etwas für Sie. Gibt es aber nur für Android-Smartphones: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.tisgmbh.tislog.mobile.vehicleCheck&hl=de

      Tankkarten nutzen wir auch für unsere Firmenfahrzeuge. Wir nutzen DKV-Tankkarten: https://www.dkv-euroservice.com/de/leistungen/tankkarte/dkv-card/ und die dazu passende App.

  17. Avatar-Foto

    Vielen Dank für einen informativen Beitrag zur Abfahrtskontrolle. Über das Software-Modul „Abfahrtkontrolle“ habe ich nicht gewusst. Ich fange bald an, als LKW-Fahrer zu arbeiten, daher muss ich mich weiter danach erkundigen.

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      Aus unserer Sicht ist eine Abfahrtskontrolle bei gewerblich genutzten Fahrzeugen immer vorgeschrieben – das gilt z.B. auch bei der Nutzung Firmen-PKW.
      Die Frage ist dann letztlich, ob es einen (indirekten) Nachweis gibt. Ist ein digitaler Tachograph eingebaut, dann ist dort eine gewisse Zeitspanne für die Abfahrtskontrolle vor der Abfahrt als Arbeitszeit einzutragen. Fehlt diese Arbeitszeit, dann gibts bei einer Kontrolle ein Problem.

  18. Avatar-Foto

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufmerksam hab ich Ihre PDF Datei Checkliste Abfahrtskontrolle durchgearbeitet.
    Mir ist aufgefallen das die Kontrolle des Digitalen Tacho auf der Seite 2 in Ihrer
    PDF-Datei erscheint.
    Meiner Meinung nach ist der Check des Digitalen Tacho auf dieser Seite nicht sinnvoll.
    Das erste was der LKW Fahrer macht ist, jeden Tag seine Fahrerkarte vor Fahrantritt,
    in den Digitalen Tacho einzuführen dann auf Arbeitszeit zu stellen um anschließend
    seine Abfahrtskotrolle durchzuführen.
    Wäre es da nicht sinnvoll vor der Abfahrtskontrolle den Digitalen Tacho laut Ihrer
    Vorgaben zu Checken ??

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachimsthaler
    Disponent

  19. Avatar-Foto

    Hallo,wir haben Stundenlohn und zwar erst bei Abfahrt vom Hof.Schlüssel und Papiere holen+Abfahrtskontrolle 10min zahlt unser Chef nicht.Wir schreiben unsere Stunden Viertelstunden weise.Abfahrtsbeginn ist vorgegeben z.B 7.10Uhr.Das heisst ca 6.55Uhr Schlüssel/Papiere holen,Abfahrtskontrolle 10min,da wir dann aber erst 7.15 schreiben dürfen arbeiten wir jeden Tag 20min gratis.Das sind 8 Tage im Jahr.Muss ich mir das Gefallen lassen?

    1. Avatar-Foto

      Hallo Herr Greinwald,
      was sollen wir dazu sagen. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass gewisse Tätigkeiten/Rüstzeiten unentgeltlich enthalten sind, dann könnte das Ok sein. Das ist aber nur unsere Meinung. Wir dürfen und können keine Rechtsberatung geben. Das müssten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären.

  20. Avatar-Foto

    Der Beitrag zum Thema Abfahrtskontrolle ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber, denn er musste sie im Februar prüfen lassen, um die Sicherheit seines Fahrzeugs zu versichern. Das ergibt viel Sinn, dass die Fahrzeuge mindesten einmal pro Jahr prüfen werden müssen.

  21. Avatar-Foto

    Mein Mann fährt auch öfters Schwerlasttransporte. Daher finde ich gut, dass der Artikel auf die nötigen Kontrollen hinweist. Schließlich läuft ohne diese Transporte nicht viel.

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