Ablenkung beim Lkw-Fahren: So gefährlich sind Handys am Steuer

Im Jahr 2016 kamen mehr Menschen bei Verkehrsunfällen aufgrund von technischen Ablenkungen ums Leben als wegen Trunkenheit am Steuer. Mit der ständigen Erreichbarkeit durch das Smartphone ist das Thema der Ablenkung im Straßenverkehr zunehmend in den Vordergrund gerückt.

Dabei sind alle Verkehrsteilnehmer betroffen: Nicht nur Auto- und Lkw-Fahrer, auch Fußgänger und Fahrradfahrer können sich nicht mehr ausreichend auf ihre Umgebung konzentrieren, wenn sie ihr Handy bedienen. Darüber hinaus lenken nicht allein technische Geräte ab. Selbst die alltäglichsten Dinge wie Essen und Trinken können während der Fahrt zu gefährlichen Situationen führen.

Handy am Steuer als Hauptunfallursache

Die häufigste Ursache für einen Lkw-Unfall ist hierzulande der nicht eingehaltene Mindestabstand. Doch immer öfter steht dies im Zusammenhang mit der Handynutzung am Steuer. Kein Wunder: Lkw-Fahrer sind täglich mehrere Stunden am Stück im Wagen. Die Zeit auf den langen Touren wird dabei mitunter durch das Verschicken von Nachrichten oder das Anschauen von kurzen Videos überbrückt. Die Prüfungsgesellschaft Dekra untersuchte hierzu in einer Studie die Ablenkungsrate von Lkw-Fahrern mit einem alarmierenden Ergebnis: Jeder dritte Lastkraftfahrer beschäftigt sich während der Fahrt gleichzeitig mit anderen Dingen. Das Smartphone führt die Liste an, gefolgt vom Navigationsgerät, Laptop oder Tablet, aber auch nicht technische Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder das Lesen von Zeitschriften sind dabei. Und die Folgen fallen aufgrund der hohen Masse eines Lkw deutlich dramatischer aus als bei einem Pkw-Unfall.

Gesetzeslage und Bußgeld

Die Gesetzgebung in Bezug auf die Nutzung von Handys am Steuer ist eindeutig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt in § 23 Abs. 1a vor: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Der Lkw muss also mit ausgeschaltetem Motor stehen, wenn das Handy bedient werden soll. Auf der Autobahn ist der Lastkraftfahrer hierfür aber gezwungen, eine Raststätte anzufahren, denn auch das Anhalten auf dem Standstreifen ist untersagt.

Für die widerrechtliche Nutzung des Smartphones während der Fahrt werden in Deutschland sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer lediglich 80 Euro plus die zugehörigen Verwaltungskosten erhoben sowie der Verkehrsdatei in Flensburg ein Punkt gutgeschrieben – und das trotz der erhöhten Lebensgefahr bei Unfällen mit 40-Tonnern. In anderen Ländern fallen die Bußgelder deutlich strenger aus. In den Niederlanden werden beispielsweise 230 Euro fällig, wenn die Polizei einen Lastkraftfahrer mit dem Handy am Steuer erwischt. In Großbritannien beträgt die Strafzahlung für Trucker umgerechnet sogar um die 1.000 Euro.

Handy-Ablenkung künftig unterbinden

Seit August 2018 gibt es auf europäischer Ebene zum einen die Forderung, das Bußgeld für die widerrechtliche Handynutzung zu erhöhen. Zum anderen wurde innerhalb der EU eine Initiative zur Reduzierung der Gefahrenquelle im Lkw-Verkehr gestartet, indem die technischen Gegebenheiten verändert werden sollen. Der niederländische Verband Transport en Logistiek Nederland (TNL) versucht sowohl die Lkw- als auch die Smartphone-Hersteller in die Pflicht zu nehmen, bestimmte Nutzungen während der Fahrt auszuschließen.

Technisch ist dies bereits teilweise möglich. So hat beispielsweise Apple die Gefahr durch Ablenkungen am Steuer erkannt und ein automatisches Einschalten der „Nicht stören“-Funktion bei der Verbindung mit Bluetooth-Geräten im Fahrzeug zum Unterbinden von Push-Benachrichtigungen eingeführt. Auch andere Varianten sind denkbar, wie die Sperrung des Handybildschirms, sobald der Lkw in Bewegung ist. Hierfür ist die Anbringung eines entsprechenden Sensors im Lastkraftwagen nötig.

Weitere Informationen zum Thema „Ablenkung am Steuer“ und andere wissenswerte Inhalte finden Lkw-Fahrer auf der kostenfreien Ratgeberseite www.bussgeldkatalog.org.

 

Barbara Brecht-Hadraschek

Redaktion und Blogartikel, freie Mitarbeiterin für TIS. Seit 2000 Online-Redakteurin und Texterin. Seit einigen Jahren schreibt und lektoriert sie als freie Mitarbeiterin für TIS Texte aller Art. Das neue Blog betreut sie als Redakteurin und schreibt Fachbeiträge in enger Zusammenarbeit mit dem TIS-Team.

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