Ab 10. September ist die Schlüsselzahl 95 Pflicht

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Schlüsselzahl 95

Ab dem 10. September 2014 muss jeder Berufskraftfahrer die Schlüsselzahl 95 in seinen Führerschein eingetragen haben. Fehlt diese Schlüsselzahl, drohen hohe Strafen. Und dabei sind nicht nur die Fahrer, sondern auch die Unternehmer in der Haftung. Ausreden lässt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nicht gelten, denn dieser Stichtag ist seit 5 Jahren bekannt.

Die Schlüsselzahl 95 beweist die Grundqualifikation und die nötigen Weiterbildungen des Berufskraftfahrers nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und muss seit dem 10. September im Führerschein eingetragen sein. Auch wenn es laut Peter Setzensack, dem Leiter der Kontrolleinheit beim BAG in München keine Sonderkontrollen geben wird, achten die BAG-Kontrolleure ab jetzt bei regulären Kontrollen stets auch auf die Schlüsselzahl 95. Das sagte er in einem Interview in der Verkehrsrundschau 34-35/2014. Wird ein Fahrer bei einer Kontrolle ohne den Eintrag im Führerschein erwischt, erhält eine Anzeige und muss ein Bußgeld zahlen. Die Höhe wird für den Einzelfall geprüft und kann sich zwischen 50 und 400 Euro bewegen. Wer also bis jetzt diesen Eintrag noch nicht vornehmen ließ, sollte dies so schnell wie möglich bei der Führerscheinstelle nachholen.

Barbara Brecht-Hadraschek

Redaktion und Blogartikel, freie Mitarbeiterin für TIS. Seit 2000 Online-Redakteurin und Texterin. Seit einigen Jahren schreibt und lektoriert sie als freie Mitarbeiterin für TIS Texte aller Art. Das neue Blog betreut sie als Redakteurin und schreibt Fachbeiträge in enger Zusammenarbeit mit dem TIS-Team.

1 Kommentar zu „Ab 10. September ist die Schlüsselzahl 95 Pflicht“

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    Ein Freund von mir ist Berufskraftfahrer und fährt regelmäßig Spezialtransporte. Er hat mir neulich seinen Führerschein gezeigt und ich habe mich über die 95 gewundert. Gut zu wissen, dass das nur ein Nachweis der nötigen Weiterbildungen ist.

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