Am 7. Januar 2020 startete die neue Periode für De-minimis-Förderungen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr für das Jahr 2020. Förderfähig sind verschiedene Maßnahmen zur Optimierung Ihres Fuhrparks in Bezug auf Sicherheit und Umwelt. Investitionen in TELEMATIK-Systeme sind ebenfalls mit bis zu 2.000 Euro pro Nutzfahrzeug förderfähig. Darunter fallen auch effizienzoptimierende Maßnahmen wie Telematik-Systeme sowie Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen – Anwendungen, welche auch die TIS GmbH anbietet.
Im Rahmen der De-minimis-Förderung übernimmt das BAG einen maximalen Kostenanteil von 80% der Gesamtkosten für förderfähige Maßnahmen.
Pro Unternehmen ist ein Förderhöchstbetrag von maximal 33.000 Euro pro Jahr (bzw. maximal 100.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) möglich.
Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie Ihre Förderung BEVOR Sie Hard- oder Software für die Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahme bestellen oder eine Auftragsbestätigung erhalten. Dies ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen Positiventscheid durch das BAG. NACHDEM Sie die Bewilligung der Zuschüsse erhalten haben, können Sie Ihre Bestellung für Produkte und Lösungen, wie beispielsweise die Produkte von TIS für Ihren Fuhrpark umgehend in Auftrag geben, ohne Ihre Förderung zu gefährden.
Neu: Es müssen bei Beantragung keine für die Förderung geplante Maßnahmen oder geplante Investitionen mehr angegeben werden!
Sie haben also bis zum positiven Bescheid durch die BAG Zeit zu entscheiden wofür sie die Förderung nutzen wollen.
So funktioniert die Antragstellung
Antragsunterlagen herunterladen und ausgefüllt online einreichen 
Registrieren Sie sich kostenlos unter https://antrag-gbbmvi.bund.de/ oder loggen Sie sich mit ihrem bestehenden Account ein. Laden Sie sich das Antragsformular und weitere Formulare HIER herunter.
Übermitteln Sie Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen online auf https://antrag-gbbmvi.bund.de/.
Eine Anleitung des BAG zur Antragstellung finden Sie HIER.
Eingangsbestätigung und Bearbeitung
Das BAG bestätigt den Eingang der Unterlagen unter Benennung des Budgets für den Bewilligungszeitraum und fordert ggf. weitere Unterlagen, wie beispielsweise weitere Angaben oder Nachweise zu Ihrem Fuhrpark, an.
Anschließend erhalten Sie als Antragsteller ein Kontrollformular durch das BAG, in dem Sie alle eingegangenen Angaben noch einmal überprüfen können.
Positiver Bescheid
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie durch das BAG eine Zuwendungsbestätigung mit einer Frist für die Durchführung der Maßnahme (5 Monate).
Verwendungsnachweis für die geförderten Maßnahmen
Innerhalb von 5 Monaten müssen Sie dem BAG die Umsetzung der geplanten Maßnahmen belegen.
Die Antragsfrist endet am 30.09.2020.
Als Datum der Antragstellung gilt der Tag, an dem alle Unterlagen vollständig eingegangen sind!
Antrag und weitere Formulare herunterladen.
Mehr Informationen zu De-minimis 2020 und eine Beispielrechnung finden Sie hier.