De-Minimis 2018: BAG fördert sichere Parkplätze

Zu wenige Parkplätze verleiten Lkw-Fahrer dazu an unbeleuchteten Stellen zu stehen. Überwachte Sicherheitsparklätze sind bisher vielen zu teuer. Daher will das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Nutzung fördern.

Mehr Sicherheit für Fahrer und Lkw bieten Sicherheitsparkplätze auf und an den Autobahnen. Sie sind nicht nur mit einer Schranke versehen und hell beleuchtet sondern werden auch permanent mit Kameras überwacht. Doch bisher waren die Parkplätze für viele Transportunternehmen schlicht zu teuer oder wurden einfach nicht angenommen. Damit mehr Transportunternehmen und Fahrer auf Sicherheit für sich selbst und die Ladung achten, fördert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab der kommenden De-Minimis-Periode 2018 bis zu 80 Prozent der Kosten für sichere Parkplätze. Das gilt jedoch erst für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Parkplätze benötigen Standards

Wer seine Kosten verringern möchte, muss jedoch darauf achten, dass die Parkplätze gewisse Standards erfüllen. Das BAG setzt voraus, dass es sich dabei um eine eingezäunten Bereich mit einer Zufahrtsbeschränkung handelt. Darüber hinaus müssen die Ein- und Ausfahrten mit Kameras überwacht werden. Attrappen zählen nicht. Zudem muss der gesamte Bereich hell erleuchtet sein. Was vielleicht nicht ganz so angenehm für Fahrer ist, die schlafen wollen. Hinzu kommt, dass die Sanitären Anlagen fußläufig zu erreichen sind. Um sie zu belegen, genügt eine Ausweisung auf der Rechnung oder eine Zertifizierung des Parkplatzes.

Kosten müssen mindestens 125 Euro netto betragen

Um in den Genuss einer Erstattung zu kommen, müssen die Transporteure einige Voraussetzungen erfüllen. So muss der Mindestbetrag der Aufwendungen für das sichere Parken nach Angaben des BAG mindestens 125 Euro netto betragen. Um die Abrechung einfacher zu machen, stellt das Amt ein Muster für die Sammelrechung auf der Internetseite bereit.

Wichtig für die Anerkennung: Jeder Beleg muss einen Zahlungsempfänger, den Grund und den Tag der Zahlung, den Verwendungszweck und den Zahlungsbeweis enthalten. Vielleicht gelingt es mit dieser Maßnahme, die Branche zu einem Umdenken zu bewegen, denn laut empirischer Untersuchung des Instituts für Logistikrecht und Riskmanagement der Hochschule Bremerhaven aus dem vergangenen Jahr wurde jedes vierte befragte Transportunternehmen Opfer eines Ladungsdiebstahls durch Planenschlitzens. Den Schaden gaben die Unternehmen bei der Fracht mit durchschnittlich rund 17.000 Euro an, der Schaden an der Plane belief sich auf etwas über 3.500 Euro.

Ralf Johanning

Ralf Johanning ist studierter Politikwissenschaftler und freier Journalist. Seit über zehn Jahren berichtet er über die Transport- und Logistikbranche. Zu den Schwerpunkten gehören Themen wie Telematik, Software und ITK. Der ausgebildete Redakteur, Ressortleiter und Pressereferent hat im Jahr 2006 mit seiner Partnerin Ann-Christin Wimber das Redaktionsbüro Alte Schule gegründet.

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich bestätige hiermit, daß ich die Datenschutzhinweise in der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meines Kommentars elektronisch erhoben und gespeichert werden.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@tis-gmbh.com widerrufen.


I herewith confirm that I have taken notice of the information in the Privacy Policy and I agree that my details and data will be collected and stored electronically to process my comment.
Note: You can revoke your consent at any time for the future by e-mail to contact@tis-gmbh.com

Verwandte Themen

Nach oben scrollen