Auch in diesem Jahr startete das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wieder die De-minimis Förderung für Unternehmen des Güterkraftverkehres mit schweren Nutzfahrzeugen. Durch diese werden Optimierungen des Fuhrparks in Bezug auf Sicherheit und Umwelt vom Bundesamt gefördert.
Allgemeine Informationen zur Höhe der Förderung
Das Bundesamt für Güterverkehr übernimmt maximal 80% der Gesamtkosten für förderfähige Maßnahmen. Der Förderhöchstbetrag pro Unternehmen liegt bei 33.000 Euro pro Jahr bzw. bei maximal 100.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren.
Welche Optimierungsmaßnahmen werden gefördert?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise Telematik-Systeme oder eine Software, mit der die Daten des digitalen Tachos verwaltet, ausgewertet und archiviert werden können.
Ebensolche Systeme bietet auch die Firma TIS Technische Informationssysteme GmbH an.
Wichtiger Hinweis
Eine grundlegende Voraussetzung für die Förderbestätigung des BAG ist die Beantragung der Förderung bevor Sie in die konkrete Planung gehen. Daher muss bei dem Antrag auch nicht angegeben werden, welche Investitionen Sie genau planen.
Geben Sie die Bestellung der Optimierungsmaßnahmen also erst in Auftrag, nachdem Sie einen positiven Bescheid des Bundesamtes erhalten haben.
Welche Änderungen gibt es in diesem Jahr für die De-minimis Förderung?
Es gibt einige Änderungen zum Vorjahr, die beispielsweise die Fahrzeugnachweise und die Ergänzungen bzw. den Wegfall von Maßnahmen betreffen. Eine ausführliche Übersicht dazu finden Sie hier.
Antragsfrist 2021
Die Antragsfrist für das Jahr 2021 läuft vom 07.01.2021 bis zum 30.09.2021.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
- Antragsunterlagen herunterladen und ausgefüllt online einreichen
- Eingangsbestätigung und Bearbeitung des Antrags
- Bestätigung oder Ablehnung des Antrags
- Bei positivem Bescheid: Vorlage des Verwendungsnachweises für die geförderten Maßnahmen
Zur Online-Antragstellung geht’s hier.