Der Herbst kann kommen: Unfallgefahr im Straßenverkehr

Polizeipräsidium Münster - Direktion Verkehr

„Blind Flug“ – Definition: Flug (im Nebel o.Ä.), bei dem der Pilot keine Sicht hat und sich auf seine Instrumente verlassen muss (Definition Oxford Languages).

Im Herbst und Winter steigt die Unfallgefahr, aufgrund schlechter Sicht auf widriger Witterungsverhältnisse auf den Autobahnen. Mehrere mögliche Gefahrenquellen gilt es zu beachten, damit witterungsbedingte Unfälle verhindert werden können. Gerade wer beruflich auf den Straßen unterwegs ist, muss auch bei schlechtem Wetter pünktlich und termingerecht am Zielort ankommen. Dabei ist das Ankommen an sich der wichtigste Punkt. Die folgenden Tipps bieten Hilfe für eine sichere Fahrt durch die Herbst- und Winterzeit: mit Durchblick und gegen den Blindflug!

1. Vorbereitung

Abfahrtkontrollen:

– Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler überprüfen und reinigen
– Alle Scheiben und Spiegel von Frost und Schnee befreien (Guckloch reicht nicht)
– Fahrzeug von Schnee und Eisplatten (Achtung Dachlasten bei Lkw) befreien
– Frostschutz für die Scheibenwaschanlage auffüllen
– Wischerblätter auf einwandfreie Funktion prüfen
– Gegebenenfalls Decken und warme Getränke mitführen
– Wettervorhersage checken (auch für das Zielgebiet)
– Rechtzeitig losfahren

2. Gefahrenquellen

Tiefstehende Sonne morgens und abends kann gerade im Herbst sehr stark blenden. Sonnenbrille griffbereit haben und auf eine saubere Windschutzscheibe achten.

Gerade auf Brücken, Waldstücken oder freier Fläche kommt es unerwartet schnell zu überfrierender Nässe. Auch wenn die Temperatur über null Grad liegt, kann es bereits Bodenfrost geben.

Morgens Schnee und tagsüber „Matsche“ machen die Straßen glatt und rutschig. Rechtzeitig losfahren und Reservezeit mit einplanen, um nicht in Stress zu geraten und unnötigen Risiken durch zu schnelles Fahren vorzubeugen.

3. Angepasste Geschwindigkeit

§ 3 StVO: (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Die Geschwindigkeit ist den Witterungsverhältnissen anzupassen. Hier gilt es auch, meine Abstand zum Vorausfahrenden zu überprüfen, damit ich noch ausreichend Reaktionsspielraum habe, um ein Brems- oder Fahrmanöver einzuleiten.

Bei erheblichem Regen und Schneefall ist der linke Fahrstreifen tabu!

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 Meter oder weniger eingeschränkt ist sowie bei Schneeglätte oder Glatteis, den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.

4. Nebenwirkungen

Gerade wenn die Temperaturen fallen, kommt es verstärkt zu verschiedensten Erkältungskrankheiten. Gerade in diesem Jahr ist es im Hinblick auf die Coronapandemie schwer abzuschätzen, wie die alljährlich wiederkehrenden grippalen Infekte oder Erkältungskrankheiten verlaufen werden. Bei Symptomen gilt es, erst mal zu Hause zu bleiben und einen Arzt hinzu zu ziehen. Stellen sich die Beschwerden als einfache Erkältung heraus, gibt es Folgendes zu beachten:
Rezeptfreie Schmerz- und Grippemedikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gerade auch in Kombination mit anderen Medikamenten kann es zu Wechselwirkungen kommen, die sich auf die Verkehrstauglichkeit auswirken können (z.B Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Schwindel u.Ä.)

 

Martina Habeck

Die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Münster informiert Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr kostenlos durch den Versand von regelmäßigen „Informations-Mails“. Wir halten Sie über Neuigkeiten und Änderungen im Bereich der Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) auf dem Laufenden. Informationen zum digitalen Kontrollgerät, Ladungssicherung und alles was für Sie wichtig sein könnte, geben wir an Sie weiter.
Haben Sie Interesse? Seien Sie neugierig! Senden Sie uns eine Mail und lassen Sie sich in unsere Verteilerliste aufnehmen! E-mail: vsb.muenster@polizei.nrw.de

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