5G: Seit dem 19. März 2019 läuft die Auktion für Frequenzen der 5. Generation des Mobilfunkstandards. Doch die Kritik an Vergabe und Frequenzen bleibt.
Das Verwaltungsgericht Köln lehnte die Eilanträge von Telekom, Telefonica und Vodafone ab und machte damit den Weg für die Auktion der 5G Frequenzen frei. Jetzt wird sich zeigen, wer wirklich an Frequenzen in den Bereichen 2,4 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHZ interessiert ist.
Die Telekommunikationsriesen wollten mit ihren Eilanträgen ursprünglich die Vergaberichtlinien aufweichen. Sie halten die Versorgungsauflagen für unzumutbar. Denn die Inhaber der neuen Frequenzen müssen bis zum Jahr 2022 98 Prozent aller Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie relevante Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Darüber hinaus beanstandeten die Kläger die enthaltenden Verhandlungsgebote. Sie verpflichten die Besitzer mit Wettbewerbern zu verhandeln, die die Frequenzen mitbenutzen wollen.
Verwaltungsgericht Köln weist 5G-Klagen ab
Das Verwaltungsgericht folgte den Klagen nicht und betrachtet die Vergabekriterien als rechtmäßig. So verfüge nach Auffassung des Gerichts, die Bundesnetzagentur (BNetzA) über einen Ausgestaltungsspielraum bei der Regelung der Bedingungen für die Vergabe von Frequenzen. Auch sei ein Rückgriff auf bereits vorhandene Frequenzen legitim. Die Verhandlungsgebote wiederum sicherten die Regierungsziele des Telekommunikationsgesetzes und auch eine unzulässige Privilegierung von Neueinsteigern sei nicht gegeben, da diese vor der Herausforderung stünden, ein Mobilfunknetz erst aufzubauen. Auch die Klage von Mobilcom-debitel/freenet lehnte das Gericht ab. Sie wollten ganz im Gegensatz zu den anderen Klägern sogar eine Diensteanbieterverpflichtung aufnehmen.
Unsicherheiten bei 5G bleiben
Die Klagen zeigen jedoch, dass es viele Ungereimtheiten bei der diesjährigen Auktion gibt. Das bekräftigte auch noch mal Bitkom-Präsident Achim Berg: „Die Unternehmen werden in ein Auflagenkorsett gezwungen, das die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen in Frage stellt. Unklar bleibt weiterhin, ob die Vergaberegeln überhaupt rechtmäßig sind. Zudem wurden regulatorische Maßnahmen angekündigt, die nach Abschluss der Auktion das Wettbewerbsumfeld stark verändern können. Damit steht das gesamte Verfahren auf tönernen Füßen.“
Mit Blick auf das mögliche autonome Fahren mit Unterstützung der fünften Mobilfunkgeneration sind die jetzt zur Auktion anstehenden Frequenzen nicht gedacht. Die Technik würde nur in einem anderen Frequenzbereich möglich sein. Die Digitalisierung der Transportprozesse hingegen kann von der Lückenschließung und schnelleren Verbindungen durchaus profitieren.
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