Die Bundesrepublik Deutschland hat es nach Meinung des Deutschen Verkehrsgerichtstages versäumt, eindeutige Regeln festzulegen, um die europaweit festgelegten Emissionsgrenzwerte durchzusetzen.
Die Diskussion um die Emissionsgrenzwerte in den Städten, nimmt kein Ende. Eine kurze Aufmerksamkeitsspanne in den Medien hatten erst kürzlich etwa 100 Lungenärzte, die feststellten, dass die wissenschaftlichen Daten bezüglich der Gesundheitsgefährdung durch Stickstoffdioxid (NO2) systemische Fehler enthielten. Für die Unterzeichner des Positionspapiers ist der Wert zu niedrig und entbehre einer wissenschaftlichen Grundlage. Die Behauptung wiederum stieß auf viel Kritik. Doch worum geht es dabei eigentlich? In Deutschland liegt der Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel für NO2. Dieser wird immer wieder in den Städten überschritten. Einer der Verursacher ist der Verkehr. Daher ist man in einigen Städten dabei, Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge einzuführen.
Fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung
Doch das grundsätzliche Problem, um diese Art der Luftverschmutzung zu bekämpfen ist nach Meinung des Deutschen Verkehrsgerichtstages wohl eher der Staat, der es bisher versäumt habe, geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Grenzwerte zu ergreifen. So stellte Prof. Dr. Julius Reiter, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Baum & Reiter und Mitglied des Arbeitskreis VII des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages weiter fest, dass das Ergebnis dieser Politik eine seit Jahren anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxide in einer Vielzahl von deutschen Städten sei.
Der Arbeitskreis fordert daher, dass der Staat sein bisheriges Verhältnis zur Automobilindustrie überdenken müsse. Bisher habe Deutschland die Entwicklung der Automobilindustrie über die vollständige Einhaltung geltenden Rechts gestellt. Jetzt müsse der Staat diese in die Verantwortung nehmen. Doch bisher präsentieren sich die Vereinbarungen als ein Flickenteppich. Mit dem die betroffenen Dieselfahrer kaum zufrieden sein können.
Schlecht formulierte Verordnung
Ein weiteres Problem ist nach Meinung des Arbeitskreises VII des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in der Fassung mit Geltung ab 31.12.2016. Das Regelwerk enthalte einige Vorgaben, die sich durch eine deutliche Unschärfe auszeichnen. Daher lassen sie einen erheblichen Spielraum bei der Wahl des Standortes für eine Messstation. Das geht sogar soweit, dass es dem festgeschriebenen Ziel der Richtlinie 2008/50/EG entgegenlaufe, heißt es von Seiten des Arbeitskreises. Dabei sollen die gesammelten Daten hinreichend repräsentativ und gemeinschaftsweit vergleichbar sein.
Bei der Diskussion um Fahrverbote zeigt sich immer deutlicher das der Staat, die Automobilhersteller viel zu lange protegiert hat. Es wird Zeit, hier eindeutige Regeln zu schaffen, sonst werden auch die getroffenen Fahrverbote aufgrund mangelhafter Werte nicht eingehalten werden können. Die Leidtragenden werden dann die Menschen in den betroffenen Regionen bleiben.