Gegen den „Toten Winkel“ für mehr Sicherheit

Polizeipräsidium Münster - Direktion Verkehr

Unser Gastautor Christoph Becker widmet sich diesmal dem Toten Winkel. Jedes Jahr werden immer noch zahlreiche Unfälle mit Todesfolge durch den Toten Winkel verursacht. Umso wichtiger ist es, einige zentrale Sicherheitsregeln zu beachten. Was ist der „Tote Winkel“?

Als toter Winkel wird der Raum bezeichnet, der für den Fahrer trotz Nutzung aller Spiegel und Scheiben nicht einsehbar ist. Dies führt gerade bei Abbiegevorgängen oft zu schweren Verkehrsunfällen, da andere Verkehrsteilnehmer, besonders Fahrradfahrer, nicht gesehen werden.

Die toten Winkel bei einem Lkw liegen seitwärts neben dem Fahrzeug, aber natürlich auch unmittelbar vor der Frontscheibe und im rückwärtigen Bereich. Die größten Gefahren ergeben sich daher beim Abbiegen oder Fahrstreifenwechsel (seitlicher toter Winkel), beim Anfahren (vorderer toter Winkel) und beim Rangieren (vorderer und hinterer toter Winkel).

Welche Hilfen gibt es?

Spiegel (Black Spot Mirror)

Anders als bei der bisherigen Nutzung von Verkehrsspiegeln wird dieser Spiegel mit seiner konvexen Form quasi als vierte Kammer unter dem Grünlicht in die Ampelanlage angeordnet. Wenn ein Lkw-Fahrer in der Zufahrt auf eine Ampel die Lichtzeichen beobachtet, hat er die oder den rechts neben ihm fahrenden Radfahrer im Blick.

Versetzte Ampelschaltung

An komplexen Kreuzungen mit viel Schwerlastverkehr kann es hilfreich sein, das Grünlicht für den Fahrradfahrer / Fußgänger zeitlich vorzuschalten, so dass er sich bereits gut sichtbar im Kreuzungsbereich befindet, wenn der Fahrzeugverkehr „grün“ kriegt; eine gesonderte Ampelschaltung für den Abbiegeverkehr (grüner Pfeil) verhindert weitere schwere Unfälle.

Schulterblick

Der Schulterblick muss immer gemacht werden. Er minimiert den Bereich, der ansonsten nicht einsehbar ist. Sowohl beim Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn, aber auch beim Anfahren und selbstverständlich beim Abbiegen ist er unerlässlich.

Abbiegeassistent

Der Abbiegeassistent erkennt entweder mittels Radar oder Kamera Personen, die sich rechtsseitig neben dem Lkw befinden. Je nach verbautem System wird der Fahrer dann optisch oder optisch- akustisch gewarnt. In diesem Fall muss der Fahrer dann eigenständig die erforderliche Bremsung einleiten. Derzeit ist der Einbau der Abbiegeassistenten freiwillig. Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine verpflichtende Montage obliegen der EU und müssen dort entschieden werden. Experten schätzen, dass bis zu 200 Unfälle durch diese Technik jährlich vermieden werden können. Für die Fahrer könnte es eine große Erleichterung bedeuten, da sie bei Unfällen dieser Art oft wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden.

Resümee

Bei allen Sicherheitseinrichtungen und Vorkehrungen muss bedacht werden, dass die Fahrerinnen und Fahrer an ihre Leistungsgrenze kommen.

Deshalb unser Appell:

Lenkt Euch nicht mit noch mehr ab, zu dem was Euch schon genug fordert!

Hier ein Link zum Bußgeldkatalog mit dem Thema „Korrektes Abbiegen will gelernt sein“.

Christoph Becker

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