Harsche Kritik an Parameter für 5G

Es wird ernst. Ende November startete die Bundesnetzagentur das Zulassungsverfahren für die 5G-Frequenzauktion. Schnell hagelte es Kritik am Frequenzband.

Kurz nachdem die Bundesnetzagentur die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben hatte, gab es auch schon erste Kritik. Sehr deutlich formulierte es Achim Berg, Präsident des Branchenverbandes Bitkom: „Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen. Wer Flächenausbau will, muss auch Flächenfrequenzen zur Verfügung stellen.“

Berg bezieht sich auf die Tatsache, dass das Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert wird, welches allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet ist. Nach Meinung von Berg, benötige man anstelle von 60.000 Funkmasten jetzt im 3,6er Band 800.000 Funkmasten um 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen. „Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt und schachbrettmusterartig aufgebaggert oder aufgefräst werden. Dagegen entstehen jetzt schon die ersten Bürgerinitiativen“, betont Berg.

Der Bitkom ist daher der Meinung, dass Frequenzbänder unter einem Gigahertz sinnvoller wären, da diese noch nicht einmal jeden zehnten Funkmast benötigen würden. „Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern“ sagte Berg.

Der zweite Kritikpunkt des Verbandes ist das Verhandlungsgebot für National Roaming und eine Diensteanbieter-Regelung. Hier drohe nach Meinung des Bitkom durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt und entwertet. „Ein National Roaming führt zu einer Gleichmacherei der Netze und hebelt den Wettbewerb aus. Das schadet am Ende vor allem den Verbrauchern“, sagt Berg.

Was die Telekommunikationsunternehmen daraus machen, wird sich jetzt zeigen. Die Bundesnetzagentur hat die Qualitätsparameter veröffentlicht, die die Bewerber einhalten müssen. Bis zum 25. Januar haben sie jetzt erst mal Zeit ihre Zulassungsanträge zu stellen. Die Auktion beginnt dann im Frühjahr 2019.

Festgelegte Qualitätsparameter durch die Bundesnetzagentur:

  • bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s,
  • bis Ende 2022 alle Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 Millisekunden (ms) Latenz,
  • bis Ende 2022 die Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0/1 mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
  • bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
  • bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  • bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich mit mindestens 50 Mbit/s,
  • bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s,
  • bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, sowie bis Ende 2022
  • 1.000 „5G-Basisstationen“ und
  • 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb zu nehmen.

Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsauflagen. Diese haben

  • bis Ende 2023 mindestens 25 % der Haushalte und
  • bis Ende 2025 mindestens 50 % der Haushalte zu versorgen.

Neueinsteiger, die ausschließlich 3,6-GHz-Frequenzen erwerben, haben

  • bis Ende 2025 mindestens 25 % der Haushalte zu versorgen.

Neueinsteiger, die 3,6-GHz-Frequenzen erwerben, haben

  • 1.000 „5G-Basisstationen“

Ralf Johanning

Ralf Johanning ist studierter Politikwissenschaftler und freier Journalist. Seit über zehn Jahren berichtet er über die Transport- und Logistikbranche. Zu den Schwerpunkten gehören Themen wie Telematik, Software und ITK. Der ausgebildete Redakteur, Ressortleiter und Pressereferent hat im Jahr 2006 mit seiner Partnerin Ann-Christin Wimber das Redaktionsbüro Alte Schule gegründet.

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