Polizeihauptkommissar Christoph Becker über den aktuellen Bußgeldkatalog bei Verstößen der Verkehrsvorschriften in der kalten Jahreszeit.
Wegen der in jedem Jahr ansteigenden Verkehrsunfälle in der dunklen Jahreszeit, die häufig mit gravierenden Folgen verbunden sind, möchte ich auch einmal auf die zu erwartenden Bußgelder, Eintragungen im VZR und möglichen Fahrverbote bei Nichtbeachten der Vorschriften hinweisen:
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S Reifen: 60 Euro, 1 Pkt.
- mit Behinderung: 80 Euro, 1 Pkt
- mit Gefährdung: 100 Euro, 1 Pkt
- mit Unfall: 120 Euro, 1 Pkt
Sie überholten mit einem Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug: 120 Euro, 1 Pkt.
- mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Pkte, 1 Monat
- mit Unfall: 240 Euro,2 Pkte, 1 Monat
Sie fuhren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit: 100 Euro, 1 Pkt
- mit Gefährdung: 120 Euro, 1 pkt
- mit Unfall: 145 Euro, 1 Pkt
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 Meter durch Nebel, Schneefall oder Regen muss als Führer eines LKW (ab 3,5 t) mit einem Bußgeld bis zu 600 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot gerechnet werden.