Das nationale Roaming wird mehr und mehr zum Streitpunkt bei der Vergabe der neuen Lizenzen für 5G. Bewerber wie die Telekom wehren sich gegen eine allgemeine Nutzung der eigenen Netze.
Es ist soweit: Erstmals gibt es vier Bewerber für die 5G-Lizenzen. Mit 1 & 1 Internet steigt ein weiteres Unternehmen in das Ringen um die begehrten Frequenzen ein. Doch die Euphorie um mehr Wettbewerb und dadurch vielleicht sinkende Tarife wird auch gleich wieder gebremst. Denn kurz vor dem Ende der Bewerbungsfristen um die freien Frequenzen bei der Bundesnetzagetur haben die Politiker in Berlin noch mal nachgelegt und schärfere Auflagen und Vergabekriterien gefordert. Besonders umstritten ist dabei die Einführung des nationalen Roamings. Es soll dafür sorgen, dass in dünn besiedelten Gebieten die Verbraucher auch über andere Funknetze verbunden werden können. Das heißt aber auch, dass es für die Telekommunikationsriesen nicht mehr unbedingt attraktiv sein könnte, das eigene Netz möglichst umfassend auszubauen, wenn jeder darauf zugreifen darf. Das zumindest sagen Kritiker des nationalen Roamings. Ob es dann überhaupt zu einer flächendeckenden Versorgung kommt, bleibt fraglich. Trotz dieser vielen Unsicherheiten haben sich neben 1&1 Internet auch wieder die Telekom, Vodafone und Telefonica um die zu vergebenden Frequenzen beworben.
Verspargelung durch Funkmasten
Trotz dieser Unsicherheiten prescht die Deutsche Telekom weiter vor und kündigte in einem Blogbeitrag unter dem Titel „5G Netz als Grundlage für autonomes Fahren“ auf ihrer Internetseite an, bis zum Jahr 2025 alle wichtigen Verkehrswege wie Autobahnen, Bundesstraßen und Schienentrassen mit dem 5G-Netz auszustatten. Das zumindest ist eine Mammutaufgabe, denn 5G gehört zur Kategorie Kapazitätsfrequenzen, was beinhaltet, dass es zwar sehr viele Daten in kürzester Seite weiterleiten kann, dies aber nur über kurze Reichweiten. Bereits im vergangenen Beitrag zu dem Thema wies Bitkom-Chef Achim Berg daraufhin, dass im Abstand von je einem Kilometer ein Funkmast stehen müsste. Bei solch einem Szenario werden wohl Bürgerinitiativen entstehen, die genau das verhindern wollen.
Offene Klagen
Ob es beim momentanen Fahrplan bleibt, ist zudem weit mehr als fraglich. Denn schon vor der Abgabe der Bewerbungen haben viele Telekommunikationsunternehmen gegen die Vergabe- und Auktionsregeln der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 Ghz und 3,6 Ghz vor dem Kölner Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Ein Urteil ist in den vorliegenden Fällen noch nicht gesprochen. Es bleibt daher spannend, wer die dicken Stücke vom 5G-Kuchen bekommt. Die Frequenzen sollen noch in diesem Frühjahr versteigert werden.