Von der Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbostes bis zur befristeten Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten: Martina Habeck fasst aktuelle Änderungen und Lockerungen von Bestimmungen zusammen, die sich durch die Corona-Krise ergeben.
Vielen Dank an alle Logistiker!!
An dieser Stelle lesen Sie normalerweise interessante Neuigkeiten oder wichtige Änderungen rund um den Bereich des gewerblichen Güterverkehrs. Jetzt möchte ich diesen Weg nutzen, um allen Fahrern, Transporten, Lageristen, Spediteuren, Verladern und vielen mehr DANKE zu sagen. In Krisenzeiten ist es für alle Bürger/innen von enormer Wichtigkeit, dass die lebensnotwendige Ware ihr Ziel erreicht. Nicht nur Lebensmittel (und ToilettenpapierJ), sondern auch medizinische Ausstattung gelangt über die Straße an die Krankenhäuser, Praxen, Labore, Pflege- und Altenheime. Um diesen reibungslosen Ablauf auch weiterhin zu gewährleisten, müssen die Rahmenbedingungen stimmen und an den richtigen Stellen erleichtert werden.
Die Ausnahme erstreckt sich auf folgende Abweichungen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr:
Um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, bitte ich die Ausnahme im Rahmen des Opportunitätsprinzips analog auch für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zGG anzuwenden, deren Fahrerinnen und Fahrer gemäß Fahrpersonalverordnung an die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen der Art. 6 bis 8 der VO (EG) Nr. 561/2008 gebunden sind und folgende Beförderungen durchführen:
Diese Ausnahme gilt zunächst befristet bis zum 17. April 2020 und darf ausschließlich unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass die Verkehrssicherheit durch die Inanspruchnahme nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere ist vor Antritt einer Fahrt zu prüfen, ob die Fahrerin/der Fahrer in der Lage ist, die vorgesehene Beförderung durchzuführen.
Des Weiteren gibt es laut BMVI Erleichterungen im Bereich des Gefahrgutbeförderungsrechts:
Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie kann es zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung einzelner Vorgaben des Gefahrgutbeförderungsrechts kommen. So können wegen Absagen von Schulungsmaßnahmen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte Schulungsnachweise nicht erneuert oder verlängert werden. Durch die Zeichnung einer multilateralen Vereinbarung wird für eine Übergangszeit die Weiterverwendung von Schulungsnachweisen, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März und dem 30. November 2020 endet, ermöglicht. Eine weitere multilaterale Vereinbarung ermöglicht die weitere Verwendung von Tanks und Gefahrgutfahrzeugen, wenn die Termine für die wiederkehrende Prüfung oder die Zwischenprüfung überschritten wurden oder die Fahrzeugzulassung nicht verlängert werden konnte.
Darüber hinaus gilt natürlich immer und überall: Halten Sie Abstand. Auch wenn es z.B. auf den Rastplätzen oder beim Ausladen nicht immer einfach ist, so ist es doch die wichtigste Maßnahme, die wir aktuell treffen können.
Bleiben Sie gesund!
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