Lkw-Fahren in Zeiten von Corona: Änderungen und Lockerungen von Bestimmungen

 Von der Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbostes bis zur befristeten Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten: Martina Habeck fasst aktuelle Änderungen und Lockerungen von Bestimmungen zusammen, die sich durch die Corona-Krise ergeben.

Vielen Dank an alle Logistiker!!

An dieser Stelle lesen Sie normalerweise interessante Neuigkeiten oder wichtige Änderungen rund um den Bereich des gewerblichen Güterverkehrs. Jetzt möchte ich diesen Weg nutzen, um allen Fahrern, Transporten, Lageristen, Spediteuren, Verladern und vielen mehr DANKE zu sagen. In Krisenzeiten ist es für alle Bürger/innen von enormer Wichtigkeit, dass die lebensnotwendige Ware ihr Ziel erreicht. Nicht nur Lebensmittel (und ToilettenpapierJ), sondern auch medizinische Ausstattung gelangt über die Straße an die Krankenhäuser, Praxen, Labore, Pflege- und Altenheime. Um diesen reibungslosen Ablauf auch weiterhin zu gewährleisten, müssen die Rahmenbedingungen stimmen und an den richtigen Stellen erleichtert werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert wie folgt:

  • Das BMVI hat mit den Ländern die Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbots abgestimmt,
  • Befristete Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten für den Transport ausgewählter Waren, u.a. Treibstoff, medizinische Produkte, Lebensmittel, immer mit Blick auf die Verkehrssicherheit
  • Das BMVI ist mit europäischen Nachbarländern in engem Austausch, um ungehinderten grenzüberschreitenden Güterverkehr sicherzustellen, v.a. mit Blick auf Situation an Grenzen und Arbeitnehmer (Lkw-Fahrer)
  • Die Länder wurden gebeten, an den Grenzübergängen an den Autobahnen eine gesonderte Spur für den Güterverkehr für den Transport von Waren aus dem Bereich der medizinischen Versorgung und des täglichen Bedarfs einzurichten.
  • Das BMVI hat die Länder gebeten, die Versorgung und Verpflegung an den Rastanlagen entlang der Autobahnen zu gewährleisten. Das betrifft Ausnahmen bei Öffnungszeiten.
  • Erleichterungen im Bereich der Kabotage (innerdeutsche Transporte durch ein ausländisches Unternehmen) für den Transport bestimmte Güter und Waren, u.a. Treibstoff, medizinische Produkte, Lebensmittel
  • Flexibilisierung bei erforderlichen Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen, damit alle Fahrer, die bislang fahren dürfen, es auch weiterhin können.

Ausführungen für die Anpassungen bei den Lenk- und Ruhezeiten:

Die Ausnahme erstreckt sich auf folgende Abweichungen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr:

  • Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden.
  • Ein Fahrer kann zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern er in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.

Um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, bitte ich die Ausnahme im Rahmen des Opportunitätsprinzips analog auch für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zGG anzuwenden, deren Fahrerinnen und Fahrer gemäß Fahrpersonalverordnung an die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen der Art. 6 bis 8 der VO (EG) Nr. 561/2008 gebunden sind und folgende Beförderungen durchführen:

  • Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstätten,
  • Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere auch Produkte zur Analyse der Infektion, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel u.ä.) oderTreibstoffe.

Diese Ausnahme gilt zunächst befristet bis zum 17. April 2020 und darf ausschließlich unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass die Verkehrssicherheit durch die Inanspruchnahme nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere ist vor Antritt einer Fahrt zu prüfen, ob die Fahrerin/der Fahrer in der Lage ist, die vorgesehene Beförderung durchzuführen.

Des Weiteren gibt es laut BMVI Erleichterungen im Bereich des Gefahrgutbeförderungsrechts:

Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie kann es zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung einzelner Vorgaben des Gefahrgutbeförderungsrechts kommen. So können wegen Absagen von Schulungsmaßnahmen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte Schulungsnachweise nicht erneuert oder verlängert werden. Durch die Zeichnung einer multilateralen Vereinbarung wird für eine Übergangszeit die Weiterverwendung von Schulungsnachweisen, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März und dem 30. November 2020 endet, ermöglicht. Eine weitere multilaterale Vereinbarung ermöglicht die weitere Verwendung von Tanks und Gefahrgutfahrzeugen, wenn die Termine für die wiederkehrende Prüfung oder die Zwischenprüfung überschritten wurden oder die Fahrzeugzulassung nicht verlängert werden konnte.

Darüber hinaus gilt natürlich immer und überall: Halten Sie Abstand. Auch wenn es z.B. auf den Rastplätzen oder beim Ausladen nicht immer einfach ist, so ist es doch die wichtigste Maßnahme, die wir aktuell treffen können.

Bleiben Sie gesund!

Martina Habeck

Die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Münster informiert Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr kostenlos durch den Versand von regelmäßigen „Informations-Mails“. Wir halten Sie über Neuigkeiten und Änderungen im Bereich der Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) auf dem Laufenden. Informationen zum digitalen Kontrollgerät, Ladungssicherung und alles was für Sie wichtig sein könnte, geben wir an Sie weiter.
Haben Sie Interesse? Seien Sie neugierig! Senden Sie uns eine Mail und lassen Sie sich in unsere Verteilerliste aufnehmen! E-mail: vsb.muenster@polizei.nrw.de

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich bestätige hiermit, daß ich die Datenschutzhinweise in der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meines Kommentars elektronisch erhoben und gespeichert werden.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@tis-gmbh.com widerrufen.


I herewith confirm that I have taken notice of the information in the Privacy Policy and I agree that my details and data will be collected and stored electronically to process my comment.
Note: You can revoke your consent at any time for the future by e-mail to contact@tis-gmbh.com

Verwandte Themen

Nach oben scrollen