Polizeioberkommissarin und Verkehrssicherheitsberaterin der Polizei Münster, Marina Habeck, informiert über Risiken in der dunklen und kalten Jahreszeit und zeigt auf, welche Standards Lkw-Fahrer für die Sicherheit auf der Straße einhalten müssen.
Winterreifen
Der Winter kommt oft plötzlich und auch das Wetter kann schnell umschlagen. Gerade nachts oder in den Morgenstunden kann es auf Brücken oder in Waldgebieten glatt werden. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen, da diese durch ihre Beschaffenheit, gerade bei Minusgraden, gute Bodenhaftung herstellen und durch das Profil die Fahrstabilität und Bremsmanöver unterstützen.
- Winterreifen, die ab dem 01.01.2018 hergestellt werden, müssen das Alpine Symbol tragen.
- Reifen mit dem M+S Symbol dürfen bis zum 30.09.2024 genutzt werden.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall aufgrund von nicht geeigneter und nicht vorschriftsmäßiger Bereifung bei Glätte oder Schnee, kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 60-120 Euro und einem Punkt geahndet werden.
Ab dem 01. Juli 2020 brauchen Busse (Klasse M2 und M3) sowie Lkw (Klasse N2 und N3) nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf der Lenksachse wintertaugliche Bereifung.
Frost und Reifglätte:
- Am Vorabend bereits Vorsorge treffen und die Scheiben abdecken
- Scheiben komplett freikratzen
- Wischerblätter schlierenfrei und frostsichere Scheibenwaschanlage
- Beleuchtung überprüfen und regelmäßig säubern
- Geschwindigkeit den Straßen-und Witterungsverhältnissen anpassen
- Unnötige Fahrstreifenwechsel vermeiden
- Auf Brücken und Waldwegen besonders vorsichtig fahren
- Richtige Bereifung
- Bei längeren Fahrten ggf. Decken und warme Getränke mitführen
Achtung „Dachlasten“
Im Rahmen der Abfahrtkontrolle muss sich der Lkw-Fahrer davon überzeugen, dass sich keine Schneemassen oder Eisplatten auf dem Dach oder der Plane des Lkw befinden. Herunterfallende Eisplatten können durch direkte Einwirkung auf andere Fahrzeuge Schäden verursachen oder andere Fahrer zu riskanten Ausweich-und Fahrmanövern zwingen. Kommt es zu einem dadurch bedingten Unfall, erwartet den Fahrer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, bei Personenschäden eine Strafanzeige.
Auch der Fahrzeughalter steht in der Verantwortung und kann haftbar gemacht werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug befindet sich in seinem Zugriffsbereich. Ist der Lkw-Fahrer auf der Strecke oder langer unterwegs, liegt die Verantwortung ausschließlich bei ihm.
Verhaltenstipps:
- Fahrzeug, falls möglich, überdacht abstellen
- Benutzen eines vorschriftskonformen Gerüstes
- Verwendung von Hilfsmitteln ( z.B. Roof-Safety-Air-Bags und RSAB)
- Bei Planenaufbauten von innen mit Hilfe von Stecklatten, Besen o.ä. Schnee oder Eis entfernen
- Achtung bei der Nutzung von Anlegeleitern (Vorschriften dazu beachten: richtiger Anstellwinkel von 65-76 Grad, gegen Umkippen und Rutschen sichern, die obersten vier Sprossen nicht nutzen)
- Gegenseitige Unterstützung beim Erkennen und Beseitigen von Dachlasten