Mindestlohngesetz: TISLOG office unterstützt Dokumentationspflicht

Mindestlohngesetz: TISLOG office unterstützt Dokumentationspflicht

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist mit erheblichen administrativen Pflichten verbunden. Arbeitgeber müssen demnach für alle Beschäftigte und Leiharbeitnehmer mit einem Monatsbruttolohn von bis zu 2.958 EUR gesonderte Aufzeichnungen über die Arbeitszeit führen. Anwender unserer Telematik-Lösung TISLOG office können auf vorbereitete Auswertungen zugreifen, mit denen die neuen Dokumentationspflichten für das Mindestlohngesetz erfüllt werden können.

Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Fahrer ein Gehalt statt Lohn beziehen und die tatsächlichen Stunden bislang noch nicht aufgezeichnet werden.
Das MILoG verlangt, dass die Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter in deutscher Sprache aufgezeichnet und zwei Jahre für die Prüfbehörden bereitgehalten werden. Ordnungswidrigkeiten wie fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 EUR geahndet. Um Fallstricke im Mindestlohngesetz zu vermeiden ist es sinnvoll, die Arbeitszeit zu dokumentieren und den Mindestlohn permanent mit dem tatsächlich bezahlten Gehalt zu vergleichen.

Sollte der Mindestlohn aufgrund von Überstunden unterschritten werden, berechnet TISLOG Office verschiedene Handlungsalternativen: Zur Wahl stehen zum Beispiel ein Auszahlen von Überstunden oder das Führen von Überstunden- oder Jahresarbeitszeit-Konten.

Musterauswertung zum Mindestlohngesetz in TISLOG office

TIS GmbH

Neben der Entwicklung von Software für das mobile Auftragsmanagement konzentriert sich die TIS GmbH auf das Design und die Implementierung kundenspezifischer Telematiklösungen. Seit über zwei Jahrzehnten beteiligt sich das Unternehmen aktiv an der Weiterentwicklung der mobilen Datenkommunikation und Logistik.

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