Neue Gerichtsurteile für den Straßenverkehr – das Polizeipräsidium informiert

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Rückwärtssetzen auf einem Parkplatz

Beschädigt ein Lkw-Fahrer beim Rückwärtssetzen auf einem Parkplatz ein Auto, trägt er meist die alleinige Schuld. Es gelten erhöhte Sorgfaltspflichten beim Zurücksetzen.

In dem Fall hatte eine Autofahrerin ihren Wagen auf einem Autobahnparkplatz hinter einem Lkw abgestellt. Als dieser zurücksetzte, stieß er gegen das Auto und schob es rund einen Meter zurück. Die Richter entschieden, dass der Lkw-Fahrer den Schaden (2000 Euro) ersetzen muss.
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.04.2015 – 14 K 3417/11 –

Lastwagen, die teilweise auf dem Seitenstreifen fahren

Ein Lastwagenfahrer, der zum Teil auf dem Seitenstreifen fährt, hat den überwiegenden Verursachungsanteil zu tragen, wenn er dort mit einem liegengebliebenen Auto zusammenprallt. Dies gilt auch dann, wenn der Pkw nicht ausreichend abgesichert war. Der Grund, warum es zur Kollision gekommen sei, war, dass der Lkw auf dem Seitenstreifen gefahren sei.
Quelle: OLG Nürnberg, Beschl. V. 16.07.14; Az. 1U2572/13; ADAJUR v. 18.11.14

Spurwechsel beim Reißverschlussverfahren

Ein Fahrstreifenwechsel darf beim Reißverschlussverfahren nicht erzwungen werden. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Im vorliegenden Fall wollte ein Fahrzeugführer, dessen Spur vor einer Baustelle endete, auf den anderen, durchgehenden Fahrstreifen wechseln. Dabei war es zu einer Gefährdung des dort fahrenden Fahrzeugs gekommen. Quelle: OLG Düsseldorf, Urt. V. 22.07.14; Az. I-1U152/1

Bildquelle: Canstockphoto

Christoph Becker

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