Mit der 4. VO über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-VO hat man den Umfang der Fahrerlaubnisklasse B unter gewissen Bedingungen erweitert: Die Klasse B umfasst ab sofort (seit dem 01.01.15) auch Kraftfahrzeuge, die bis zu 4.250 kg zulässige Gesamtmasse haben dürfen, wenn sie elektrisch betrieben werden und im Bereich Gütertransport eingesetzt werden.
Der Inhaber der FE-Klasse B muss dann an einer zusätzlichen Fahrzeugeinweisung teilgenommen haben, die über eine Teilnahmebescheinigung mit der Ziffer 192 (befristet bis 31.12.19) auf dem Führerschein eingetragen wird. Derjenige, der die Fahrzeugeinweisung vornimmt, kann jeder sein, der im Besitz der FE-Klasse BE ist oder einer vom Fahrzeughalter oder Fuhrparkleiter beauftragten, anderen Person (mit bestimmten Voraussetzungen).
Quelle: BMVI-Meldung v.31.12.2014; G. Baumgart, FSöV
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2 Kommentare zu „Neuerung im Bereich Fahrerlaubnisklasse B – das Polizeipräsidium informiert“
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Super, dass es hier eine Erweiterung gibt. Das sind gute Aussichten, wenn ich dann meinen Führerschein bei der Flexible Fahrschule fertig habe. Ich finde Autofahren bedeutet Freiheit.