Am 16. Oktober hat der deutsche Bundestag einige Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz, das ab dem 1. Januar 2015 in Kraft tritt, senkt nicht nur den gesamten Mautsatz, sondern sieht auch eine neue, niedrigere Maut für besonders schadstoffarme LKWs vor.
Hintergrund sind günstigere Zinskosten für die Bundesfernstraßen, die so an die Straßennutzer weiter gegeben werden sollen. Denn laut den Vorgaben der EU müssen sich Infrastrukturgebühren des Staates an den tatsächlich anfallenden Kosten orientieren. Die LKW-Maut kann also nicht willkürlich fest gelegt werden. Die neuen Mautsätze werden zwischen 2015 und 2017 Mindereinnahmen von ca. 460 Mio. Euro für den Bundeshaushalt mit sich bringen. Das geht aus dem Gesetzesentwurf hervor.
LKW-Maut auf mehr Straßen und für mehr Nutzfahrzeugklassen
Als Ausgleich für die geringeren Einnahmen wird die Mautpflicht auf weitere 1000 km Bundesstraße ausgeweitet. Ab 2018 soll sie schließlich auf allen Bundesstraßen gelten, schreibt dazu tagesschau.de. Gleichzeitig sind ab dem 1. Januar 2015 bereits LKWs ab 7,5 Tonnen mautpflichtig, nicht erst ab 12 Tonnen wie bisher.