Wer einen Firmen-LKW aus seinem Fuhrpark zur privaten Nutzung an seine Mitarbeiter verleihen möchte, sollte ein paar Regeln beachten.
Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter ihren Firmen-LKW ausleihen möchten, um einen privaten Umzug zu organisieren. Die EU Verordnung Nr. 561/2006 sieht in diesem Falle nach Artikel 3h eine Ausnahme (nicht-gewerbliche Güterbeförderung) zugunsten der Fahrer vor.
Für „Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nicht gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden“ gilt:
- Das Kontrollgerät muss „out of scope“ gestellt werden.
- Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden.
- Es sollte vorher und nachher jedoch ein Ausdruck gefertigt und aus Nachweisgründen aufbewahrt werden.
Beispiele, in denen diese Ausnahme greift:
Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.), Transporte von gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.
4 Kommentare zu „Privatumzug mit dem Firmen-Lkw“
Vielen Dank für den Hinweis. Gibt es denn weiterhin steuerliche Gesichtspunkte, die beachtet werden müssen? Es handelt sich doch prinzipiell um einen geldwerten Vorteil oder nicht?
Schauen Sie doch mal hier:
https://www.autoflotte.de/artikelarchiv/artikel/urlaub-mit-dem-firmenwagen-1583869.html
Das sollte Ihre Fragen beantworten.
Mein Onkel plant derzeit einen gewerblichen Umzug. Da ist es gut zu wissen, dass es auch die Möglichkeit gibt einen Firmen Lkw auszuleihen. Ich hfofe, dass er einen passenden Ansprechpartner finden wird.
Wir planen einen Umzug mit dem Unternehmen. Daher ist es gut zu sehen, dass ein Firmen-LKW sehr hilfreich sein kann. Am besten schauen wir nach einem Profi, der uns hierbei hilft.