Reise Richtig
Polizeipräsidium Münster - Direktion Verkehr

Rechtsfahrgebot

In Deutschland ist das Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt (§ 2 StVO). Dadurch soll der Verkehrsfluss erleichtert und der zur Verfügung stehende Verkehrsraum optimal genutzt werden. Auf zwei- und auch dreispurigen Straßen ist außerorts und auf den Autobahnen die äußerst rechte Fahrspur zu nutzen. Daher gelten folgende Verhaltensweisen:

– Das permanente und dauerhafte Fahren auf der linken (oder mittleren Fahrspur) ist verboten.
– Nur zum Zwecke des Überholens oder wenn die Verkehrsdichte es nicht anders zulässt, darf der linke Fahrstreifen genutzt werden.
– Nach dem Überholvorgang ist umgehend auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln.
– Auch der mittlere Fahrstreifen dient nur zum Überholen. Wenn kein weiterer Überholvorgang zeitnah abzusehen ist, muss auf den rechten Fahrstreifen gewechselt werden.
– Lkw mit einem zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t dürfen bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht befahren.

Das bewusste und dauerhafte Befahren des linken Fahrstreifens zu dem Zweck, den rückwärtigen Verkehr vorsätzlich zu verlangsamen und auszubremsen, kann nach § 240 StGB als Nötigung gewertet und bestraft werden.

Reiseverkehr

Richtige Vorbereitung:
– Ladungssicherung im Fahrzeug beachten
– Wohnwagen und Wohnanhänger technisch durchchecken
– Überladungen vermeiden (vor Fahrtantritt Kontrollwägung)
– Route auf Verkehrsbehinderungen und Staugefahr überprüfen
– Ausreichend Pausen einplanen
– Als Berufskraftfahrer mit erhöhtem Verkehrsaufkommen rechnen

Rettungsgasse:
– Vorschriften zur Rettungsgasse kennen
– Bei Rettungsgasse in Baustellen unbedingt die Weisungen von Einsatzkräften befolgen
– Auf keinen Fall das Fahrzeug verlassen (auch nicht mit Kindern)

Ruhepausen:
– Ausreichend Pausen einplanen (ca. alle 2 Stunden)
– Auf die Warnzeichen von möglichem Sekundenschlaf achten, dann sofort pausieren
– Kindern in den Pausen Bewegung in gesicherten Bereichen der Park- und Rastplätze ermöglichen

Richtgeschwindigkeit:
– Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt als „gute“ Reisegeschwindigkeit
– Sich auch nach Verzögerung nicht zum Rasen verführen lassen, um die verlorene Zeit „rauszuholen“
– Geschwindigkeit immer so wählen, dass vorausschauendes Fahren mit ausreichend Reaktionsspielraum möglich ist

Ruhe bewahren! Bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug absichern und mit anderen Fahrzeuginsassen hinter der Schutzplanke auf die Rettungskräfte warten.

Martina Habeck

Die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Münster informiert Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr kostenlos durch den Versand von regelmäßigen „Informations-Mails“. Wir halten Sie über Neuigkeiten und Änderungen im Bereich der Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) auf dem Laufenden. Informationen zum digitalen Kontrollgerät, Ladungssicherung und alles was für Sie wichtig sein könnte, geben wir an Sie weiter.
Haben Sie Interesse? Seien Sie neugierig! Senden Sie uns eine Mail und lassen Sie sich in unsere Verteilerliste aufnehmen! E-mail: vsb.muenster@polizei.nrw.de

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