Rettungsgassen können Leben retten. Deshalb wurden die Bußgelder bei Nichtbeachtung drastisch erhöht. Gastautor Christoph Becker informiert.
Jeder Autofahrer kennt die Situation einer Autobahnsperrung oder eines Staus, der alle Verkehrsteilnehmer zum Anhalten und Warten zwingt. Das Bilden einer Rettungsgasse ist dann oberstes Gebot. Über die „freie Gasse“ können die Rettungsprofis schnellstmöglich an den Unglücks- und Schadensort vorfahren, um dort Leben zu retten.
Die Rettungsgasse sollte bereits beim Zufahren auf den Stau gebildet werden. Leider ist dies in der Praxis nur in Ausnahmefällen feststellbar. Im Regelfall müssen sich die Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen eine freie Bahn schaffen. Das dazu notwendige Rangieren und Ausweichen der haltenden Fahrzeuge schafft häufig neue Hindernisse.
Seit dem 19. Oktober 2017 wurde das Bußgeld drastisch erhöht:
- Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet 200 Euro + 2 Punkte
- … dabei Rettungsfahrzeuge behindert 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- … dabei andere gefährdet 280 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- … dabei einen Verkehrsunfall (mit Sachschaden) verursacht 320 € + 2 Punkt + 1 Monat Fahrverbot