Schweiz: Vorsicht mit Navigationsgeräten an der Frontscheibe

Schweiz: Vorsicht mit Navigationsgeräten an der Frontscheibe

Wer in der Schweiz sein Navigationsgerät mittig an der Frontscheibe angebracht hat, muss mit empfindlichen Bußgeldern und sogar dem Führerscheinentzug rechnen. Diese Regelung gilt auch für andere mobile Endgeräte, die zum Navigieren benutzt werden.

Ab 380 Franken Bußgeld kann die falsche Montage des Navigationsgerätes kosten, zuzüglich Verwaltungsgebühren. Die Schweiz hat hier sehr klare Regeln: Der Fahrer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Sichtfeld seines Fahrzeuges nicht eingeschränkt ist. Konkret heißt das: „Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. […]“. So steht es in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 71a Abs. 1 und 4 .

Betroffen sind davon die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Hier ist das Anbringen von Aufklebern, Wimpeln, Stofftierchen, Duftbäumen oder Blenden nicht zulässig. Ausnahmen sind nur vorgeschriebene Gegenstände oder Aufkleber, wie zum Beispiel eine Autobahnvignette oder der Innenspiegel.

Freie Sicht muss gewährleistet sein: Die 12-Meter-Regel

Für Navigationsgeräte gelten gewisse Ausnahmen, denn diese Geräte tragen bei richtiger Nutzung sogar zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Voraussetzung ist, dass der Fahrer die 12 Meter-Radius-Regel einhält: Er muss einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 Metern vor ihm auf der Fahrbahn befindet, noch erkennen können. Mittig an der Frontscheibe angebrachte Navigationsgeräte erfüllen diese Voraussetzung nicht, denn sie bewirken einen blinden Fleck. Erlaubt ist deshalb eine Montage am oberen und vor allem unteren Rand der Windschutzscheibe, denn hier ist die Sicht normalerweise nicht beeinträchtigt. Diese Regelung gilt auch für andere mobile Endgeräte, die zum Navigieren benutzt werden.

Die Züricher Stadtpolizei Polizei zeigt in einem Merkblatt anhand einiger Schaubilder, welche Position für das Navigationsgerät erlaubt ist und welche nicht.

Während der Fahrt kein Navi bedienen

Neben der falschen Montage des Navigationsgerätes ist auch die Bedienung während der Fahrt verboten – und natürlich das Telefonieren mit dem Mobiltelefon. Diese beiden Verbote gelten übrigens auch für Deutschland.

Bildquelle: Canstockphoto

Barbara Brecht-Hadraschek

Redaktion und Blogartikel, freie Mitarbeiterin für TIS. Seit 2000 Online-Redakteurin und Texterin. Seit einigen Jahren schreibt und lektoriert sie als freie Mitarbeiterin für TIS Texte aller Art. Das neue Blog betreut sie als Redakteurin und schreibt Fachbeiträge in enger Zusammenarbeit mit dem TIS-Team.

2 Kommentare zu „Schweiz: Vorsicht mit Navigationsgeräten an der Frontscheibe“

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    Mein Cousin wollte mit mir im Sommer durch die Schweiz mit dem Auto eine kleine Tour machen. Danke für den Hinweis, dass Navigationssysteme nicht mittig an der Frontscheibe angebracht werden darf. Mir war nicht bewusst, dass dies verboten ist.

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      Das wusste ich auch nicht, was die Schweiz betrifft. Diese Information müssen wir unbedingt weitergeben ;-) Wir nutzen das TomTom GO Camper Max GPS-Navigationssystem mit 7-Zoll-HD-Display in unserer Vermietung, und bis heute waren alle Mieter total zufrieden. Und sie sind auch total zuverlässig.
      Viele Grüße,
      Max

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