
Das Mobilitätspaket I soll in der EU im europäischen Binnenmarkt für einen ausgeglicheneren Wettbewerb sorgen. Eine große Rolle in diesem Paket spielt dabei der neue Tachograph. Der Digitale Tachograph DTCO 4.1 (SmartTacho G2V2) ist seit dem 21.08.2023 Pflicht in allen Neufahrzeugen mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Es gibt jedoch noch mehr wichtige Termine rund um die Einführung des DTCO 4.1:
- Schritt – August 2023
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen bei Auslieferung mit dem DTCO 4.1 ausgerüstet sein. - Schritt – Ende 2024
Bei allen Fahrzeugen, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eingesetzt werden, müssen die „alten“ Tachographen (analoge und digitale Fahrtenschreiber) durch den neuen DTCO 4.1 ersetzt werden. - Schritt – August 2025
Bei allen Fahrzeugen, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eingesetzt werden und mit dem Fahrtenschreiber DTCO 4.0 (intelligenter Fahrtenschreiber der 1. Generation) ausgerüstet sind, müssen mit dem DTCO 4.1 nachgerüstet werden. - Schritt – Juli 2026
Alle Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 t, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen mit dem DTCO 4.1 ausgestattet werden.
Wie aus den Terminen ersichtlich, ist es wichtig, zwischen nationalen und internationalen Verkehren zu unterscheiden. Denn wenn man die EU Verordnungen genauer betrachtet, sind ab Ende 2024 zunächst nur Fahrzeuge betroffen, die international fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle national fahrenden Fahrzeuge von der Umrüstungspflicht vorerst nicht betroffen sind.
Doch sollte man mit der Umrüstung wirklich warten, bis sie auch im nationalen Verkehr (z.B. durch die bevorstehende Neufassung des Fahrpersonal VO in 2024) zur Pflicht wird? Sicher ist, wer rechtzeitig auf den neuen DTCO 4.1 umrüsten lässt, kann später mögliche Standzeiten und Ausfallzeiten vermeiden.
Was ist neu beim DTCO 4.1?
Durch das GNSS-Modul werden Grenzübertritte automatisch erkannt und im Massenspeicher gespeichert. Hierdurch ist eine wesentlich einfachere und bessere Dokumentation von Kabotagefahrten sowie Fahrerentsendungen gegeben.
Die schon aus dem 4.0 bekannte so genannte ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems) wurde nochmals erweitert und ermöglicht viele weitere Funktionen. Hier können aktuell mehr als 70 unterschiedliche Datensätze an ein Flottenmanagement-System gesendet werden. Dabei kann der Fahrer vorab entscheiden, ob er seine Daten weitergibt oder nicht.
Um das Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte zu ermöglichen, wurde eine Bluetooth-Schnittstelle integriert.
Ebenso kann der 4.1 die neuen Fahrerkarten (mit einer Erweiterung der Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage), die ab Ende 2024 verpflichtend sind, schon heute entsprechend verarbeiten.
Bei der Rückkehr von internationalen Verkehren unterstützt der neue Tachograph zudem die verlängerte Lenkzeitausnahme und die zwei verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten in Folge. Die Möglichkeit, im neuen Menü die Be- und Entladeeinstellung vorzunehmen, erleichtern außerdem die spezifischen Aufgaben zur Kabotage zu verwalten.
Durch diese neuen Funktionen entsteht zusätzliche Sicherheit. Denn durch eine zuverlässige Datenlieferung können die Kontrollen im internationalen Güterverkehr wesentlich wirkungsvoller und einfacher gestaltet werden.