Das Unterschreiben auf elektronischen Geräten ist mittlerweile Usus – nicht nur im Speditionsbereich, sondern auch an Kassen von Supermärkten steht immer öfter ein Signaturpad zur Verfügung, das eine elektronische Unterschrift technisch möglich macht. Doch hat diese Unterschrift die gleiche rechtlich bindende Wirkung wie eine altmodische Unterschrift per Hand auf Papier? Und was bedeutet das für den elektronischen Ablieferbeleg?
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) hat entschieden, dass Fahrverbote in Städten ein probates Mittel sein können, um die geforderten Grenzwerte einzuhalten. Ob dadurch Versorgungsengpässe entstehen können, bleibt zu bezweifeln, denn auch hierfür weist das Gericht auf ein verhältnismäßiges Handeln hin.
Aktuell starten der KEP-Dienstleister DHL und Smart ein gemeinsames Pilotprojekt in ausgewählten deutschen Städten, bei dem Smart-Besitzer ihre Autos als mobile Lieferadresse für ihre Paketsendungen nutzen können.
Die POST-EXPO in Stockholm war unser zweiter Messebesuch im für uns noch recht neuen „KEP-Biotop“. Da wir mittlerweile einige Projekte im Paketdienstbereich realisieren, ist dieser Markt für uns ein spannendes Feld geworden. Wir haben also in Stockholm die Gelegenheit genutzt, um mit Entscheidern der KEP-Branche ins Gespräch zu kommen und zu zeigen, was für ein mächtiges Instrument PSV3 auch für KEP-Unternehmen sein kann.
Auf der IAA-Nutzfahrzeuge staunten die Besucher nicht schlecht, als dieses Jahr die ersten Lastenfahrräder auf der Messe ausgestellt wurden. Robust gebaut – und dank Elektromotor auch mit gut 200 Kilo Lastgewicht noch mobil – sind die Lastenfahrräder der klimaneutrale Lkw der Fahrradbranche. Gerade für die KEP-Branche könnten die Lastenräder eine echte Alternative für den Stadtverkehr sein