Telematik: Ortungsdaten datenschutzrechtlich sensibel behandeln

Telematik: Ortungsdaten datenschutzrechtlich sensibel behandeln

 

Laut Bundesdatenschutzgesetz erfasst die Satelliten- oder Mobilfunkortung auch personenbezogene Daten. Das hat Konsequenzen für Unternehmen, die mit GPS-Ortung und Telematiksystemen arbeiten. Wer hier falsche Technik einsetzt, unklare Betriebsvereinbarungen hat oder seine Fahrzeugnutzer nicht entsprechend informiert, kann teuer dafür bezahlen.

Das bekam auch das Deutsche Rote Kreuz zu spüren, das für den effektiven Transport von Blutspenden und -proben in seinen Fahrzeugen GPS-Ortungs- und Telematik-Systeme einbauen ließ. Der Betriebsrat klagte erfolgreich gegen diese Technik. Begründung: Ein solches Ortungssystem sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Die vorherige Zustimmung der Interessenvertretung der Belegschaft habe gefehlt, bemängelte der Betriebsrat. Im März 2014 folgte das Arbeitsgericht Münster der Begründung des Betriebsrats und untersagte der Geschäftsleitung mittels einer einstweiligen Verfügung, die GPS-Ortungs- und Telematik-Systemen weiter zu nutzen.

Betriebsvereinbarungen prüfen und anpassen

Fakt ist: Die Standortdaten eines GPS-Empfangsgerätes enthalten personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Deshalb ist der Einsatz von Ortungssystemen ein wichtiges Thema des Beschäftigtendatenschutzes – und Betriebsvereinbarungen müssen entsprechend angepasst werden, wenn Telematik-Systeme zum Einsatz kommen. Denn es gibt datenschutzrechtlich und arbeitsrechtlich klare Grenzen für diese Systeme, die Beachtung finden müssen. Der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen hat eine hilfreiche Stellungnahme hierzu veröffentlicht. Wichtig ist: Auf den Mitarbeiter darf durch die Ortung kein permanenter Kontrolldruck auf sein Arbeitsverhalten ausgeübt werden.

Warenverfolgung des Fuhrparks ist zulässig – mit Auflagen

Allerdings dürfen Speditionen ihren Fuhrpark zur Warenverfolgung orten. Der Gesetzgeber steht hier auf dem Standpunkt, dass es im offensichtlich berechtigten Interesse des Unternehmens liegt, bestimmte Gegenstände – seine Waren – zu orten. Werden dabei gleichzeitig Daten der Fahrer gespeichert, gilt es jedoch einiges zu beachten – und vor allem mit dem Betriebsrat zu kommunizieren.

Umgang mit Daten klar regeln

Wenn bei einer Ortung von Gegenständen personenbezogene Daten anfallen, muss der Umgang mit diesen Daten auf jeden Fall klar geregelt werden:

  1. Bei der Planung und Ausgestaltung des Systems muss sichergestellt werden, das nur für die betrieblichen Zwecke erforderlichen und keine überflüssigen weiteren Daten erfasst werden.
  1. Auch wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt – die Mitarbeiter müssen auf jeden Fall darüber informiert werden, welche Regelungen es bezüglich der personenbezogenen Daten gibt – Erhebungszweck und -umfang sind dabei genauso zu kommunizieren, wie auch die Auskunftsrechte hinsichtlich der gespeicherten Daten.
  1. Ebenso muss klar sein, wer Zugang zu den gespeicherten Daten hat, und wie die Protokollierung der Speicherung und die Festlegung der Speicherungsdauer der Daten geregelt ist.

Unser Fazit:

GPS-Ortungsdaten gelten als personenbezogene Daten und unterliegen damit den Bestimmungen des Datenschutzes. Ortungsdaten sind aber auch eine elementarer Faktor für den effizienten Einsatz von LKWs und Fahrern. Unternehmen, die mit GPS-Ortung und Telematiksystemen arbeiten, müssen deshalb firmeninterne Regelungen finden und kommunizieren, die dieser Tatsache Rechnung tragen.

Wir empfehlen unseren Kunden deshalb, den Betriebsrat bereits in frühen Phasen der Telematikeinführung mit einzubeziehen. Erfahrenen Betriebsratsmitgliedern ist bewusst, dass die Wettbewerbsfähigkeit ihres Arbeitgebers einen enormen Einfluss auf die Arbeitsplatzsicherheit der einzelnen Mitarbeiter hat. Deshalb stimmen sie im Regelfall dem Telematikeinsatz zu.

TIS GmbH

Neben der Entwicklung von Software für das mobile Auftragsmanagement konzentriert sich die TIS GmbH auf das Design und die Implementierung kundenspezifischer Telematiklösungen. Seit über zwei Jahrzehnten beteiligt sich das Unternehmen aktiv an der Weiterentwicklung der mobilen Datenkommunikation und Logistik.

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