Vom 23. bis 25. Januar 2019 fand der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Ralf Johanning hat einige Themen, die dort im Fokus standen, für uns aufbereitet. Zweites Thema: Unfallvermeidung.
Die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages fordern zurecht, dass mehr Assistenzsysteme zur Pflicht werden sollten. Besonders Notbremsassistenten, Tote-Winkel-Assistenten aber auch Alcolock-Systeme könnten viele Unfälle vermeiden.
Dass Fahrerassistenzsysteme Unfälle vermeiden können, ist in der Nutzfahrzeugbranche weitgehend unstrittig. Die Fahrzeugindustrie bietet bereits seit vielen Jahren solche Systeme an. Viele Transportunternehmer haben es sich auch zur Aufgabe gemacht, neue Fahrzeuge nur mit den aktuellsten Systemen anzuschaffen. Ein durchweg lobenswerter Ansatz. Doch es gibt auch weiterhin viele Lkw, die ohne jegliche Fahrerassistenzsysteme unterwegs sind.
Um die Zahl der Unfälle weiter zu reduzieren, bedarf es nach Meinung der Experten des deutschen Verkehrsgerichtstages weiterer verbindlicher Maßnahmen. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass Notbremsassistenten von Lkw und Bussen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zudem sei es wichtig Fahrer und Unternehmen weiter über die Nutzung der Assistenzsysteme zu informieren, damit diese nicht mehr abgeschaltet werden.
Nie wieder Radfahrer oder Fußgänger übersehen
Des Weiteren soll der Tote-Winkel-Assistent verpflichtend für alle neuen Lkw und Busse werden. Auch hier müsse die Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf hinwirken. Denn damit diese Maßnahmen durchgesetzt werden können, muss auf europäischer Ebene gehandelt werden. So weist Thomas Fuhrmann-Becker vom Bundesverkehrsministerium darauf hin, dass die Änderung von verpflichtenden Anforderungen für die Fahrzeuge im Einklang mit dem EU-Typengenehmigungsrecht stehen muss. Nationale Regelungen seien in der Regel nicht ausreichend.
Alcolock-Systeme für Berufskraftfahrer?
Ein weiterer heiß diskutierter Punkt ist die Nutzung von sogenannten Alcolock-Systemen. Auf dem Verkehrsgerichtstag wurde jedoch die Verwendung solcher Geräte nur diskutiert, wenn bereits eine Verurteilung wegen Trunkenheit oder einer alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung vorlag. Eine umfassende präventive Lkw-Verkehrskontrolle der hessischen Polizei Ende Januar machte deutlich, dass einige Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt am Sonntagabend noch unter Alkohol standen. So wurde 79 Fahrern von den 1200 kontrollierten Fahrern der Start ihrer Weiterfahrt untersagt vorerst untersagt. Sie mussten erst ausnüchtern, bevor es weiterging. Dieses Ergebnis führt gleichzeitig zu der Frage, ob ein Alcolock-System nicht auch grundsätzlich in Lkw und busse eingebaut werden sollte, damit ein alkoholisierter Berufskraftfahrer den Motor erst gar nicht starten kann.