Wissen, Halbwissen, Mythen und Legenden: Tacho 4.0

Tacho 4.0: Unser Vertriebsmitarbeiter Oliver Krahmer über Wissen, Halbwissen, Mythen und Legenden rund um den neuen Fahrtenschreiber.

Mit der EU-Verordnung 165/2014 soll die Straßenverkehrssicherheit weiter verbessert, die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber verhindert oder zumindest erschwert und ein fairer Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden. Das hört sich vernünftig an und alles wartet seit langem auf die neuen Fahrtenschreiber 4.0.

Man bekommt ab dem 15.06.2019 ohnehin keinen neuen LKW mehr ohne diesen neuen „Wunder-Tacho“, der sowohl dem Fahrer, dem Unternehmer, der Werkstatt als auch den Kontrollbehörden so viele Möglichkeiten bieten soll. Jedoch: Jetzt, quasi über Nacht, ohne jede Möglichkeit sich wirklich darauf vorzubereiten, ist der Stichtag da – und alle stehen plötzlich vor der Frage: Was ändert sich für mich als Fahrer oder auch als Unternehmer?

Das erinnert mich ein wenig an die Einführung der LKW-Maut in Deutschland oder die Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) – und der fünf Jahre Vorlaufzeit, bis die Nachweise gebracht werden mussten. Diese Neuerungen kamen quasi auch „über Nacht,“ könnte man meinen.

Doch vieles ist diesmal hausgemacht!

Ganz egal, mit wem ich in den letzten Tagen telefoniert habe, wo ich nach Informationen gesucht oder was ich an Fachartikel gelesen habe, ich konnte bis heute keine einzige wirklich zuverlässige und endgültige Aussage bekommen.

Was ändert sich denn jetzt wirklich mit dem neuen Tacho?

Vertraut ein Unternehmer dem Vertrieb von MAN, benötigt man mit dem Tacho 4.0 neue Fahrerkarten, neue Unternehmerkarten, neue Werkstattkarten, neue Lesegeräte zum Auslesen, neue Software zum Remote-Download und eben alles neu! Doch fragt man bei der Pressestelle von Continental, dann heißt es, dass lediglich eine neue Werkstattkarte benötigt wird. Liest man dann aber bei VDO (ist das nicht Coninental?), dann wird doch viel mehr neu benötigt, je nachdem, wie und womit man was machen möchte.

Es ist durchaus löblich und spricht für ein Unternehmen wie Continental, dass sie als erstes die Zulassung für diesen Tachographen haben, doch wirkliche Meisterschaft wäre ein offizielles Commitment darüber, was denn ein Unternehmer mit dem Tacho 4.0 tatsächlich ändern muss. Denn die Verwirrung ist groß und auch Anbieter von Telematik bekommen diese Unsicherheit aktuell sehr stark zu spüren.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, wie das rein organisatorisch jetzt auf die Schnelle passieren soll, dass wirklich jeder Fahrer eine neue Fahrerkarte benötigt (und bekommt) und der Unternehmer neue Unternehmerkarten. Aber sicher bin ich mir natürlich nicht. Daher halte ich mich an die Aussage von einem Continental-Mitarbeiter: Es ändert sich soweit nichts, nur die Werkstatt benötigt eine neue Karte. Eventuell kommt ja doch noch ein offizielles Commitment und die Gemüter können sich wieder auf das wesentliche konzentrieren.

 

 

Nachtrag vom 4.8.2019:

Neues Webinar
Ich biete passend zu dieser Thematik ab dem 12. August 2019 ein neues, kompaktes und kostenloses Webinar an.
Darin gehe ich auf die wichtigen und teilweise auch versteckten Änderungen ein, die der neue Tacho 4.0 mit sich bringt.
Ich liefere Fallbeispiele und gebe Ihnen nützliche Dokumente an die Hand.
Ein weiteres Thema ist die Tachoarchivierung und die sich hierbei ergebenden Fallstricke.

Tacho 4.0 – was man wissen sollte
Erster Termin: 12. August 2019 | 14:00 – 14:30 Uhr

Alle Infos und Termine finden Sie HIER.

Oliver Krahmer

Der gelernte Speditionskaufmann und technische Betriebswirt kennt die Transport und Logistik-Branche seit 1983. Er arbeitet seit über 20 Jahren im Vertrieb von Speditions- und Logistik-Lösungen als Salesmanager, Trainer und Coach und davon seit gut 10 Jahren in der Telematik. Darüber hinaus ist er anerkannter Ladungssicherungs-Moderator der ersten Stunde und Fahrertrainer.

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich bestätige hiermit, daß ich die Datenschutzhinweise in der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meines Kommentars elektronisch erhoben und gespeichert werden.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@tis-gmbh.com widerrufen.


I herewith confirm that I have taken notice of the information in the Privacy Policy and I agree that my details and data will be collected and stored electronically to process my comment.
Note: You can revoke your consent at any time for the future by e-mail to contact@tis-gmbh.com

Verwandte Themen

Nach oben scrollen