Die Forschung macht es möglich, dass wir in Zukunft aufgrund technischer und innovativer Fortschritte darauf hoffen dürfen, eine große Anzahl von Unfällen zu verhindern oder zumindest deren Schadensausmaß zu minimieren. Dabei ist schon heute im Bereich der Fahrzeugsicherheitssysteme viel möglich, allerdings müssen die Kosten getragen und rechtliche Rahmenbedingungen vorgegeben werden.
Im Januar 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten im Hinblick auf die allgemeine Verkehrssicherheit in Kraft getreten. Ab dem 6. Juli 2022 soll sie verpflichtend in allen EU-Ländern angewandt werden.
Daher wurde ein Zeitplan erarbeitet, der vorgibt welche Technologie bzw. Sicherheitsmaßnahme wann und in welcher Form umzusetzen ist. Mehr dazu auch in diesem Artikel vom BMVI
(1) NotBremsAssistenzSystem (BAS)
Viele Unfälle ereignen sich nach wie vor am Stauende oder bei hohem Verkehrsaufkommen. Selbstständiges und rechtzeitiges Bremsen soll zukünftig diese Unfälle verhindern. In einer weiteren Stufe dann auch bei Fußgängern und Fahrradfahrern.
(2) Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Zu hohe bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor die Hauptunfallursache. In diesem Fall soll die Technik aus einer Kombination von eigenem Erkennen (Kamerasystem) und vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung (GPS) bestehen. Dabei muss es jedoch noch möglich bleiben, dass der Fahrer sich darüber hinwegsetzen kann, wenn es eine Gefahrenlage oder ein Fahrmanöver nötig macht.
(3) Warnsystem bei Müdigkeit
Sekundenschlaf kündigt sich durch Warnzeichen des Körpers an und eine ausreichende Menge an Pausen sollten schon vor Fahrtantritt mit eingeplant werden. Kommt es dennoch zu einer mangelnden Wachsamkeit des Fahrers, sollen Systemanalysen es möglich machen, dies rechtzeitig zu erkennen und den Fahrer zu warnen.
(4) Verbesserung des Sichtbereichs/Abbiegeassistenten
Kamerabasiert und mit Warnsystem sollen die Sichtbereiche von Bussen und schweren Nutzfahrzeugen weiter ausgebaut werden. Die Sicherheit und Sichtbarkeit von schwächeren Verkehrsteilnehmern erfährt dadurch eine deutliche Verbesserung und auch die Zahl von Abbiegeunfällen könnte mit dieser Maßnahme sinken.
(5) Ereignisbezogene Datenspeicherung
Anonyme Datenspeicherung soll eine genauere Unfallrekonstruierung sowie eine zielgerichtete Analyse der Straßenverkehrssicherheit ermöglichen. Dabei ist auszuschließen, dass es zu einer Identifizierung von Fahrer oder Halterdaten kommt.
Es sind noch weitere Fahrzeugsicherheitssysteme in Planung und vorgesehen. Unter dem o.g. Link können Interessierte die komplette Liste beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einsehen. Dort ist auch ein genauer Zeitplan hinterlegt, wann es in welcher Form zu der Einführung der Systeme kommt.