Europas Transportverbände wollen das Mobilitätspaket

Für 16 nationale, europäische Transportverbände mahlen die Mühlen in Brüssel viel zu langsam. Sie wollen mit dem Mobilitätspaket endlich Klarheit schaffen, damit es gerechtere Bedingungen für Lkw-Fahrer in Europa gibt.

Drei Jahre benötigten die europäischen Institutionen, um das Gesetzgebungsverfahren zum Mobilitätspaket I fast abzuschließen. Lediglich die Zustimmung des Europäischen Parlaments fehlt jetzt noch. Durch die Corona-Pandemie verzögert sich dieser letzte Akt weiter. Dabei wird es für die 16 nationalen Transportverbände, darunter auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), höchste Zeit, dass die Lkw-Fahrer bessere Sozialbedingungen erhalten, die europaweit wohl nur durch gesetzliche Auflagen möglich sind. Gleichzeitig sollen mit dem Mobilitätspaket auch klare Regeln für die Entsendung von Berufskraftfahrern entstehen.

Der Entwurf steht seit Jahresbeginn. Damals nahm der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments die geplante Reform des Straßenverkehrssektors an.  Darunter sind ein paar gravierende Änderungen.

  1. Es sollen auch leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen den Regeln der Transportunternehmen unterliegen. Um die Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren, benötigen diese dann auch einen digitalen Tachografen.
  2. Um die bisher geltenden Kabotageregeln von drei Einsätzen innerhalb von sieben Tagen besser kontrollieren zu können, sollen die Tachografen künftig auch Grenzübertritte aufzeichnen.
  3. Es soll künftig eine „Abkühlzeit“ von vier Tagen geben, um die systematische Kabotage zu verhindern.
  4. Transportunternehmen müssen künftig in dem Mitgliedsstaat, in dem sie registriert sind, auch tatsächlich in erheblichem Umfang tätig sein. Zudem müssen die Lkw alle acht Wochen zum Betriebszentrum zurückkehren.

Zusätzlich sollen auch die Fahrer von den neuen Regelungen profitieren:

  1. Fahrer im internationalen Güterverkehr sollen alle drei oder vier Wochen nach Hause zurückkehren.
  2. Die verpflichtende Wochenend-Ruhezeit soll nicht mehr in der Fahrerkabine erlaubt sein. Das Unternehmen soll die Kosten für eine Unterbringung zahlen.
  3. Sollten sich die Fahrer sehr nahe am Heimatort befinden, dürfen sie in Ausnahmefällen die Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, um nach Hause zu kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ralf Johanning

Ralf Johanning ist studierter Politikwissenschaftler und freier Journalist. Seit über zehn Jahren berichtet er über die Transport- und Logistikbranche. Zu den Schwerpunkten gehören Themen wie Telematik, Software und ITK. Der ausgebildete Redakteur, Ressortleiter und Pressereferent hat im Jahr 2006 mit seiner Partnerin Ann-Christin Wimber das Redaktionsbüro Alte Schule gegründet.

1 Kommentar zu „Europas Transportverbände wollen das Mobilitätspaket“

  1. Avatar-Foto

    Was passiert mit den 13 und 15 Stundentagen. Wann schafft man
    eine gesetzlich bestehende Arbeitszeitanforderung, die max 10 Stdunden pro Tag vorsieht einzuhalten. Eine Erweiterung der Gesamtzeiten ( Fahrzeit und Arbeitszeit) pro Tag um weitere 3 und 5 Std. für Bereitschaft auf insgesamt 13 oder 15 Std. ist eine Gefahr für Fahrer und Verkehr.
    Diese Bereitschaftszeiten werden nicht mal diskutier, geschweigedem reduziert. Wie kann es in den hoch technoliesrten Farzeugen,(Tachograph) keine Möglichkeit geben, wenn ein Fahrer die Fahrgastzelle verlässt, das in solchen Fällen das Symbol am Tachograph automatisch auf Arbeit umschaltet, sondern nicht automatisch auf Pause. Oder man verständigt sich auf kürzere Bereitschaftszeiten.

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