Wussten Sie, dass Smartphones rechtlich betrachtet Mobiltelefone sind – und deshalb die Benutzung im LKW-Führerhaus bei laufendem Motor verboten ist?
Die unzulässige Bedienung kostet 60 Euro Bußgeld und bringt 1 Punkt in Flensburg.
Es sei denn, das Gerät muss dafür nicht in die Hand genommen werden.
Auch der Verlust des Versicherungsschutzes droht
Neben 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg droht übrigens auch der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn das Mobiltelefon am Steuer benutzt wurde. Das gilt als fahrlässige Handlung. Denn einige Tarife der KFZ-Versicherer schränken genau diesen Schutz ein, wenn ein Kraftfahrer einen Unfall aufgrund von Mobiltelefon am Steuer verursacht hat.
Was ist verboten?
Verboten ist grundsätzlich jede Handynutzung bei laufendem Motor. Das gilt auch für die neuen Smartwatches. Also: kein Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, keine SMS lesen oder gar schreiben, kein auf die Uhr schauen.
Was ist erlaubt?
Steht das Auto und der Motor läuft nicht, können Sie Ihr Handy wie gewohnt nutzen. Auch wenn Sie ohne laufenden Motor an einer Ampel oder im Stau stehen. Außerdem ist die Nutzung von technischen Hilfsmitteln erlaubt, mit denen man gefahrlos im Auto telefoniert kann: fest verbaute Telefonanlagen, Freisprecheinrichtungen und einseitige Headsets machen das Telefonieren im Auto legal. In anderen europäischen Ländern sind die Bußgelder und Strafen übrigens oft deutlich höher und strenger als in Deutschland.
Deshalb empfehlen wir:
Geben Sie Ihren Fahrern professionelle Fahrzeughalterungen zum Laden und zum sicheren Bedienen der Smartphones und der robusten Profi-Geräte. Für das Telefonieren während der Fahrt lassen Sie nur Freisprecheinrichtungen zu, die per Sprachwahl gesteuert werden und damit nicht mit der Hand bedient werden müssen. Dann sind Sie und Ihre Fahrer rechtlich auf der sicheren Seite.