Ferienfahrverbot

Ferienreiseverordnung – ab dem 1. Juli ist es wieder soweit:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhängern dürfen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Dieses Fahrverbot gilt jeden Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. 

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