EU-Führerschein

Ab 10. September ist die Schlüsselzahl 95 Pflicht

Ab dem 10. September 2014 muss jeder Berufskraftfahrer die Schlüsselzahl 95 in seinen Führerschein eingetragen haben. Fehlt diese Schlüsselzahl, drohen hohe Strafen. Und dabei sind nicht nur die Fahrer, sondern auch die Unternehmer in der Haftung. Ausreden lässt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nicht gelten, denn dieser Stichtag ist seit 5 Jahren bekannt.

Die Schlüsselzahl 95 beweist die Grundqualifikation und die nötigen Weiterbildungen des Berufskraftfahrers nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und muss seit dem 10. September im Führerschein eingetragen sein.

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